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Immobilienforum - FAQ´s rund um die Immobilie

In diesem Diskussionsforum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen rund um das Thema Immobilien können Ratsuchende, Interessierte ihre Fragen, Beiträge und Experten ihre Antworten posten.

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ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen (von )
Hallo Herr Nemeth!Wir kennen uns.Folgendes Problem:
Wir haben eine EW in wien 22, hatten im mai 11 ein Rohrgebrechen,diese wurde vom Installateur am gleichen Tage behoben.die HV Handschur hat die Fa. Polygon in wien 23, beauftragt die Arbeiten zu machen.Es wurde ein Enfeuchtungsgerät aufgestellt.Der Fliesenleger hat seine Arbeit im August 11 erledigt. Mit der HV waren wir tel. und per Fax in Kontakt.D.Hausverwalter wurde gebeten, die Rechnung erst nach Abschluss der Arbeiten zu begleichen.Die restlichen Arbeiten (WC-Muschel,Ventilator, Boiler) hat unser Privatinstallateur erledigt Ein Maler der beauftragten Firma (Polygon/HV) hat sich nicht gemeldet.Die Löcher im Keller und de Waschküche wurden im Dezember 11 erledigt.
Beim Makler für die Gebäudeversicherung wurde angefragt ob die Malerarbeiten von uns selber erledigt werden können und ob eine Ablöse erfolgen kann. Ja man kann, man bekommt ca. 70% nach dem KV(liegt uns vor)Es ist schon arg wir konnten die Wohnung (Sommerwohnung) ca. 4,5 Monate) nicht benutzen.
Was könnten wir in diesem Fall tun?(Alle Faxe an die HV und der KV ist vorhanden)
m.fg. Kristian
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AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von kristian)
User
Hallo Wolfgang !
Danke, ja so habe ich es auch gemacht. Die HV wurde angerufen, wird sich kümmern,muss jetzt abwarten, ob was unternommen wird. Die Decke war nicht feucht, es wurde nur eine alte Gemse aus Stein entfernt, diese wurde nicht gebraucht. Diese Arbeit kann ich selbst erledigen und brauche nicht mehr zu warten.
danke Kristian
AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von )
User
Hallo Wolfgang.
Was kann ich tun keine Firma ,kein Maler auch nicht die HV hat sich gemeldet. Es gibt bis heute keinen Termin.Die HV wurde am 8.2. gebeten zürückzurufen-kein Rückruf bis heute.
Was sollte ich jetzt tun, am liebsten wäre mir eine Ablöse.Wie gesagt der Keller u. die Waschküche sind erledigt unser WC nicht.
fg,Kristian
AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von kristian)
User
Hallo !
danke an alle User und dem Profi-pn.
mfg.Kristian
AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von Wolfgang)
User
Hallo Kristian,

Du hast ein paar potentielle Ansprechpartner:

Da wäre zuerst die Hausverwaltung, die ist Dein direkter Vertragspartner, Du zahlst als Eigentümer schliesslich Verwaltungsgebühren, und einen einfachen Wasserschaden abzuwickeln gehört dazu. Vielleicht musst Du denen mehr auf die Nerven gehen, täglich mehrmals anrufen und so.

Dann die Firma Polygon. Soviel ich weiss machen die nur die Trocknung mit eigenem Personal, die Malerarbeiten vergeben sie in Sub. Und dabei beobachten wir immer grosse Reibungsverluste, vor Allem was die Kommunikation angeht. Aber Du hast geschrieben, eine Ablöse wäre Dir am liebsten. Das ginge die Polygon-Leute wiederum nichts an.

Dann wäre da noch die Gebäudeversicherung. Wenn Du die kennst und vielleicht gar eine Schadennummer hast, kannst Du Dein Glück dort direkt versuchen. Schadennummer und Versicherung kann Dir zur Not auch der Projektleiter von Polygon, der das damals abgewickelt hat, sagen. Müsste er eigentlich in seinen Aufzeichnungen haben.

Auch der von Dir erwähnte Makler könnte Dir helfen. Der kennt natürlich auch den Versicherer, und es gibt Makler, die aktiv in so eine Schadenregulierung eingreifen.

Diese Informationen könnte auch der Installateur haben sowie allenfalls der Sachverständige, der den Schaden damals für die Versicherung abgewickelt hat. Vielleicht hast Du noch Visitkarten von damals.

Meine persönliche Empfehlung ist aber, die Malerarbeiten von einem Professionisten machen zu lassen, idealerweise über die erwähnte Firma Polygon. Der Grund dafür ist einfach: Nach Wasserschäden kommt es immer wieder dazu, dass die Wasserflecken durch die neue Farbe "durchschlagen". Ausmalen nach einem Wasserschaden ist nicht unproblematisch, und wenn Trocknung und Malerarbeiten in einer Hand liegen, gibt es keine Ausreden, was Gewährleistung betrifft. Und das kann viel wert sein.

Gib mir Bescheid, wenn ich Dir helfen konnte oder Du noch weitere Tips brauchst.

Wolfgang
AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von Wolfgang)
User
Hallo Kristian,

ich kenne mich bei dem Thema ganz gut aus, aber: was willst Du eigentlich konkret wissen?

mfg
Wolfgang
AW: ausständige Arbeiten nach einem Wassergebrechen
(von peter )
Profi
...hallo herr kristian,

so wie iches verstehe...

die frage ist, ob sie zusätzlich für die zeit der nichtbenützung ... etwas bekommen...

das müssen sie mit der versicherung aushandeln...

grundsätzlich k ö n n t e da was drinnen sein...

liebe grüsse
pn

Ihr Immobilien Experte - Peter Nemeth

Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.

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