In diesem Diskussionsforum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen rund um das Thema Immobilien können Ratsuchende, Interessierte ihre Fragen, Beiträge und Experten ihre Antworten posten.
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Sehr geehrter Herr Nemeth,
wir haben eine Dachgeschosswohnung in einem parifizierten Mehrparteienhaus und haben einen Umbau der Wohnung vom Architekten planen lassen. Wir möchten unsere Dachterrasse erweitern und drei Pfosten-Riegel-Konstruktionen einbauen. Unser Architekt meinte, der Plan entspricht allen Wiener Vorschriften. Wir sollen den Plan einreichen und es wird eine Bauverhandlung geben, danach kann man den Umbau starten. Er meinte, wir müssen von den Nachbarn keine Unterschriften einholen, sie müssen zu der Bauverhandlung kommen, wenn sie etwas gegen unser Bauvorhaben haben. Und auch dort müssen sie ihre Einsprüche gesetzlich begründen. Stimmt es so? Wir haben nämlich auch von einem Nachbarn gehört, dass man sehr wohl die Unterschriften der Nachbarn braucht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen, Christina
Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.