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Immobilienforum - FAQ´s rund um die Immobilie

In diesem Diskussionsforum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen rund um das Thema Immobilien können Ratsuchende, Interessierte ihre Fragen, Beiträge und Experten ihre Antworten posten.

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Dachschaden im wahrsten Sinne des Wortes (von )
Ich wende mich nochmals hilfesuchend ans Wohnnet und die Immobilienprofis hier. Wir haben uns im Jahr 2001 ein Kleingartenhaus gekauft, dieses wurde von einem Baumeister erbaut, die vorherigen Eigentümer waren ca. 2 Jahre in dem Haus, Fertigstellung war Ende 1998/Anfang 1999.

Letzten Mittwoch haben wir einen riesigen Wasserschaden an der Decke im Obergeschoß gehabt bzw. haben wir noch immer. Anscheinend fehlen bei dem Übergang vom flachen Dachstück in das steile Dachstück diverse Bleche und das Dach ist zumindest lt. dem Gutachter der Versicherung ein ziemlicher Pfusch.

Leider ist das in der Haushaltsversicherung nicht inkludiert (wer denkt schon daran, wenn ein Baumeister das macht, dass es hier versteckte Mängel gibt, heute bin ich auch gscheiter), sondern nur die Folgeschäden (also die nassen Wände werden neu verputzt und ausgemalt usw.). Ok, das mit der Versicherung ist ein eigener Punkt, dass hier das Dach als solches nicht versichert ist.

Da es aber wie gesagt lt. Gutachter ein versteckter Baumangel ist, möchte ich euch fragen, ob es nach fast 14 Jahren eine Möglichkeit gibt, dem damaligen Dachdecker bzw. wenigstens dem Baumeister, der den Dachdecker ja beauftragt hat, im wahrsten Sinne des Wortes aufs Dach zu steigen. Wir haben das Haus auch nicht verkommen lassen, voriges Jahr das ganze Haus neu ausgemalt und neue Böden legen lassen.

Bitte um Hilfe, wie wir um die Kosten für die Dachreperatur wenigstens halbwegs herumkommen (lt. KV ca. 7500,-, die hat man nicht so einfach herumliegen) – Danke!
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AW: Dachschaden im wahrsten Sinne des Wortes
(von peter )
Profi
hallo martin....
nun.. die antwort ist eigentlich simpel:

ja.
auch nach 14 jahren....

NUR....
es muss wirklich ein versteckter mangel sein...
da ist der ga der versicherung vielleicht zu wenig,
da denke ich an einen dach sv...
oder frage:
hat das der ga der versicherung genau beschrieben.-.-??

wie auch immer.

laut abgb verjährt eine sache nach 3 jahren nach erkennen des schadens und des schädigers.
wenn das ein echter baupfusch (also über den tisch ziehen) ist, und die firma heute noch existent ist, und die das damals anders bestellt haben habt ihr 4 asse, wenn es ein klassischer versteckter mangel ist (auch aus der damaligen sicht, wo vielleicht andere maßstäbe galten...)

alles liebe.

peter nemeth

Ihr Immobilien Experte - Peter Nemeth

Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.

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