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Immobilienforum - FAQ´s rund um die Immobilie

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Liegenschaft vererben - Berechnung des Wertes (von )
Weder hier im Forum, noch im Internet habe ich eine klare Aussage finden können.

Angenommen: Drei Geschwister erben Haus und Grund. Einer nimmt das Haus, zwei werden "ausbezahlt", erhalten also den Pflichtanteil. Welcher Wert dient als Basis? Einheitswert oder Verkehrswert?

Vor Wegfall der Erbschaftssteuer wurde ja der dreifache Einheitswert einer Liegenschaft herangezogen (als Steuerbemessungsgrundlage einerseits, um Wertfestsetzung der Liegenschaft andererseits).
Jetzt habe ich aber schon mehrfach gehört, dass seit Wegfall der Erbschaftssteuer der Verkehrswert zur Wertfeststellung herangezogen wird.

Können Sie eine korrekte Aussage dazu treffen?
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AW: Liegenschaft vererben - Berechnung des Wertes
(von Peter)
Profi
...das denke ich auch....

sehen sie es von der praktischen seite:
sie erben den halben anteil,
sie werden doch wohl den geldeswert des halben anteiles haben wollen.

früher... früher galt es als regel (wissende mögen verzeihen) das eben der dreifache eh der wert der immobilie war.

früher...

alles liebe pn
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Ihr Immobilien Experte - Peter Nemeth

Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.
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