Bei Widmungsänderungen oder baulichen Änderungen (wenn Räume neu geschaffen, geändert oder aufgelassen werden): Ausmaße der einzelnen Nutzflächen der Räume, Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.), neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen, aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
Hausbrieffachanlagen
alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a. (vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. beachten) Ausnahme: vereinfachte Pläne für Kleingärten (nur Angabe von Lage, Höhe, Kubatur und Kanal)
die Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer
Formvollendet Material und Format der Baupläne
dauerhafte und haltbare Materialien
Vervielfältigungen: lichtecht und beständig
Abmessungen: A4 (größere Pläne in diesem Format falten)
Im Vergleich dazu ein Auszug aus der NÖ Bauordnung Plant der Bauwerber die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens, sind dem Antrag auf Erteilung der Baubewilligung, gerichtet an den Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz, nachfolgende Beilagen anzuschließen:
Nachweis des Grundeigentums (Grundbuchsabschrift) bzw. Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers)
bautechnische Unterlagen:
Baupläne (in dreifacher Ausfertigung; insb. Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Baubeschreibung (in dreifacher Ausfertigung; insb. Grundstücksgrösse, Grundriss- und Nutzfläche, Bauausführung, Verwendungszweck)
Teilungsplan eines Vermessungsbefugten, wenn Straßengrund abzutreten ist (in einfacher Ausfertigung)
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