Einreichpläne - Alles zu den vorgeschriebenen Inhalten
Nach der Entwurfsphase kommt die Einreichphase, in der das Bauprojekt zur Bewilligung kommen soll. Neben dem Einreichplan sind Nachweise über Eigentum, bautechnische Unterlagen und Baubeschreibungen nötig.
Nach der Entwurfphase folgt die Einreichphase. Sie beinhaltet die Durchführung der für die Baubewilligung nötigen Erhebungen und Abklärungen, die Erarbeitung aller erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes sowie die Koordination der gesamten Einreichung. Dies alles ist Aufgabe Ihres Planers oder Architekten. Er muss entsprechend über die nötigen Schritte und die lokalen Bauvorschriften Bescheid wissen!
Was vorgelegt werden muss
Folgende Unterlagen sind unter anderem bei der Einreichung erforderlich:
- Bauansuchen
- Baupläne für das Bauverfahren (in dreifacher Ausführung)
- Grundbuchzustimmung
- Aktuelle Grundbuchabschrift
- Energieausweis(Nachweis über Wärme- und Schallschutz)
- Nachweis über Stellplatzverpflichtung
- Berechnung der Anliegerleistung
- Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen
- Kanalanschlussbescheid
- Statische Vorbemessung
Der Einreichplan (Maßstab 1:200 oder 1:500) beinhaltet unter anderem den Nachweis des Grundeigentums und Nutzungsrechtes, sämtliche Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Die Baubeschreibung – ebenfalls in dreifacher Ausführung – umfasst die Grundgröße, die Nutzfläche, Bauausführung und den Verwendungszweck.