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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Inhalt der Einreichpläne

Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500, Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 beinhalten (zum Beispiel):

  • Nordpfeil
  • Grundstücksnummern
  • Einlagezahl EZ
  • Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaft
  • Flächenausmaßen des Bauplatzes (Bauloses, Kleingartens, sonstiger Grundstücke)
  • Umrissen der bestehenden Baulichkeiten (grau)
  • Umrissen der neu zu errichtenden Baulichkeiten (rot)
  • Umrissen der abzutragenden Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
  • Ausmaßen der bebauten Fläche
  • Ausmaß des umbauten Raumes
  • den Abständen zu den Nachbarn
  • den Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Einhaltung der Gesamtkubatur) 
  • Höhenlagen des Geländes
  • Stützmauern und Wegen
  • gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
  • Kfz-Stellplätzen
  • öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteigen, Alleebäumen und Gleisen
  • Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer und Anrainer (und anderer bevollmächtigter Personen)
  • Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)
  • Angaben darüber, ob auf benachbarten Liegenschaften Betriebe mit Emissionen, die Gefährdungen gemäß § 134a Abs. 3 BO hervorrufen können, bestehen
  • Nachweis der Gebäudehöhe (Kleingärten: Nachweis der Einhaltung des obersten Abschlusses des Kleingartenhauses vom verglichenen Gelände)
  • Angaben über Baustoffe (entsprechend dem Wärme- und Schallschutznachweis)
  • Grundrisse sämtlicher Geschosse (Ausnahme: Kleingartenhäuser):
  • Schnitte (die zur Beurteilung erforderlich sind)
  • sämtliche Ansichten mit Anschlüssen an die Nachbargebäude im Maßstab: 1:100
  • Legende :  bestehende Bauteile: grau ,  abzutragende Bauteile: gelb ,  neue Bauteile aus Ziegelwerk: rot ,  Beton: grün ,  Stahlbeton: schwarz ,  Stahl: blau ,  Holz: braun ,  andere Baustoffe: gesondert ausweisen
  • Angabe eindeutiger Raumwidmungen
  • Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen
  • Bei Widmungsänderungen oder baulichen Änderungen (wenn Räume neu geschaffen, geändert oder aufgelassen werden): Ausmaße der einzelnen Nutzflächen der Räume, Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.), neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen, aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
  • Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
  • Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
  • Hausbrieffachanlagen
  • alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a. (vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. beachten) Ausnahme: vereinfachte Pläne für Kleingärten (nur Angabe von Lage, Höhe, Kubatur und Kanal)
  • die Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer


Formvollendet
Material und Format der Baupläne

  • dauerhafte und haltbare Materialien
  • Vervielfältigungen: lichtecht und beständig
  • Abmessungen: A4 (größere Pläne in diesem Format falten)


Im Vergleich dazu ein Auszug aus der NÖ Bauordnung
Plant der Bauwerber die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens, sind dem Antrag auf Erteilung der Baubewilligung, gerichtet an den Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz, nachfolgende Beilagen anzuschließen:

  • Nachweis des Grundeigentums (Grundbuchsabschrift) bzw. Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers)
  • bautechnische Unterlagen:
  • Baupläne (in dreifacher Ausfertigung; insb. Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung (in dreifacher Ausfertigung; insb. Grundstücksgrösse, Grundriss- und Nutzfläche, Bauausführung, Verwendungszweck)
  • Teilungsplan eines Vermessungsbefugten, wenn Straßengrund abzutreten ist (in einfacher Ausfertigung)

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Helmut Melzer
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