Spätestens bei der Raumaufteilung Ihrer Wohnräume am Bauplan sind Sie mit dem Thema Innentüren konfrontiert. Anzahl, Art und Anordnung der Türen müssen jetzt festgelegt werden.
Grundsätzliches
Planen Sie die Türen in Breite und Höhe großzügig. Bedenken Sie dabei, dass ein Türumbau im Nachhinein aufwändig und teuer kommt. Enge (75 cm) schmale Türen sollten nur im Notfall verwendet werden. Besser sind Türen von 85 bis 90 cm oder noch breiter, wenn Sie an schöne Optik oder barrierefreies Wohnen denken.
Auch in der Höhe sollte man vorhandene Möglichkeiten nützen. Es werden zwar die meisten Menschen bei einer Höhe von 1,90 cm aufrecht durchgehen können, aber wenn von den baulichen Gegebenheiten die Möglichkeit einer 2,50 cm hohen und entsprechend breiten Tür gegeben ist, dann sollte man das schon aus optischen Gründen nützen.
Diese Fragen sollten Sie bei der Planung klären:
- Links oder rechts? In welche Richtung soll sich die Tür öffnen lassen? Bei einer "rechten Tür" sind die Bänder rechts sichtbar und bei einer "linken Tür" eben links.
- Welche Art von Tür soll eingesetzt werden: einflügelig, zweiflügelig oder Schiebetür (vor oder in der Wand)?
- Höhe und Breite der jeweiligen Tür.
- Haben die Türblätter genügend Freifläche zum Schwingen? D.h. stoßen sie nicht mit anderen Türen zusammen bzw. behindern sie nicht die spätere Möbelstellung? Jede Tür sollte sich mindestens 90° öffnen lassen.
- Wo sind im Fußboden die Belagstrennfugen anzuordnen?
- Gibt es einen Niveauunterschied im Fußboden und ist eine Stufe festzulegen?
- Wie ist die Wand (Ziegel, Rigips, Beton usw.) beschaffen und welches Einbausystem verwende ich?
Die Berechnung der Maueröffnung
Das entscheidende Maß für den Maurer ist die so genannte "Mauerlichte". Die Mauerlichte ist das Maß der Wandöffnung, in die das Türelement später eingesetzt wird. In den Bauplänen sind hingegen Durchgangsbreite und Durchgangshöhe bei eingesetztem Türstock eingetragen.
Innentüren: Um das Maß der Mauerlichte zu bekommen rechnet man zur Durchgangsbreite des Bauplanes plus 8 cm und zur Durchgangshöhe plus 4 cm.
Abschlusstüren und Feuerschutztüren: Durchgangsbreite plus 13 cm und Durchgangshöhe plus 6,5 cm.