Baubescheid
In Ihrem Bau-Bescheid werden die notwendigen Anschlüsse wie Dimension, Art, .. vorgeschrieben.
Kanalanschluss
Um den Zeitraum für die Herstellung Ihres Kanalanschluss so kurz wie möglich zu halten, erfolgt die Verlegung von Ihrer Grundgrenze bis zum öffentlichen Kanal oft in einem getrennten Arbeitsgang. Diese Arbeiten finden auf öffentlichen Grund, auf Strassen und Gehwegen, statt und erfordern die Abstimmung mit den Behörden.
Hat der Anschlusskanal z.B. ein Ei-Profil, so wird die Kanalrohrwand durchgestemmt, das Anschlussrohr wird versetzt und einbetoniert, das Einmündungsrohr wird abgedichtet, die Künette wieder gefüllt und der ursprüngliche Oberflächenzustand wiederhergestellt. Ist der bestehende Kanal nicht begehbar (schliefbar) wird üblicherweise ein Abzweiger eingebaut.
Nach den Aushubarbeiten für den Keller bzw. für die Fundament erfolgt die Künettenherstellung auf Ihrem Grundstück. Die Kanalstränge werden in den Künetten im Gefälle verlegt. Der Anschluss an die von der Straße hereinführenden Kanalrohre erfolgt üblicherweise in einem “Übergabe”-Schacht. Auch dessen Situierung und Ausführung ist üblicherweise in den Bauordnungen bzw. Vorschriften geregelt und im Baubescheid (bzw. den bewilligten Einreichplänen) festgelegt.