Kanalanschluss
Bei Neuanschlüssen sowie bei An- und Zubauten ist bei der Gemeinde nur zu klären um welche Art von Kanalanschluss es sich handelt, welcher Querschnitt zur Verfügung steht und ob dieser für das Bauvorhaben ausreichend bemessen ist.
Je nach geplantem Gebäude können beim Kanal ev. Kosten eingespart werden, wenn darauf verzichtet wird, den Keller zu entwässern. Die erforderlichen Grabungsarbeiten werden dann nicht so tief geführt und kosten weniger. Der Nachteil liegt darin, dass dann im Keller (zumindest nicht ohne Hebepumpe) keine Waschküche oder andere Wasseranschlüsse (mangels Wasserablauf) vorgesehen werden können.
Kanalarten:
Man unterscheidet zwischen folgenden Kanalarten:
- Mischkanal: für Regen und Schmutzwasser
- Schmutzwasserkanal: Das Regenwasser muss in diesem Fall auf dem eigenen Grundstück zum Versickern gebracht werden.
- Trennsystem: Es liegen ein Schmutzwasserkanal und ein Regenwasserkanal in der Straße. In diesem Fall sind beide Abwasserarten in getrennten Rohrsystemen dem jeweiligen Kanal zuzuführen.
Baubescheid
Die Ausführung der Abwasserentsorgung (Anschluss an das öffentliche Kanalnetz Misch- oder Trennsystem, Entsorgung des Regenwassers auf dem Grundstück, Senkgrube, Kläranlage usw.) ist im Baubescheid festgelegt.
Die in der Einreichplanung festgelegte Kanalführung, Situierung der Putzschächte, sonstigen Kanalanlagen und die Materialart wurde in der Bauverhandlung abgehandelt, genehmigt und das Ergebnis darüber im Baubescheid niedergeschrieben.
Vorstufe
Erfolgt der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, so ist eine gemeinsame Besprechung mit dem Kanalbetreiber, der Verkehrsbehörde und vorsichtshalber mit allen Ver- und Entsorgungsunternehmen, wenn möglich gleichzeitig, anzusetzen. In dieser Besprechung wird die Durchführung der Anschlussarbeiten (Aufgrabung, prov. Verlegung vorhandener Leitungen, Herstellung des Kanalanschlusses sowie die Wiederherstellung des ursprüngliche Zustandes) festgelegt.
Ferner wird die Dauer der Arbeiten besprochen, sowie welche verkehrstechnische Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen etc.) erforderlich sind. Diese Besprechung wird in der Regel durch den Baumeister veranlasst und durchgeführt. Es ist wichtig, dass der Baumeister in seinem Vertrag mit dem Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er alle diesbezüglichen Klärungen für seine Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen selbst und zeitgerecht durchführen muss.