Gut vorbereitet zum Kreditgespräch
Sie brauchen einen Kredit? Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie am besten schon beim ersten Termin dabei haben und über welche Faktoren Sie sich bereits im Vorfeld klar werden sollten.
Ganz egal, wofür Sie das Geld benötigen, je besser Sie auf ein Kreditgespräch vorbereitet sind, desto professioneller und verlässlicher schätzt Sie Ihr Gegenüber (die Bank) ein, und desto höher stehen auch Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Kreditverhandlungen.
Vorbereitung ist alles
Sie sollten bereits im Vorfeld Bescheid wissen, welche Kreditform für Ihren Finanzierungswunsch die richtige ist. Was können Sie sich leisten? Machen Sie eine grobe Aufstellung Ihrer Ausgaben und Einnahmen machen. Besorgen Sie früh genug vor dem Banktermin alle nötigen Unterlagen. Berechnen Sie eine maximale Belastung für die Rückzahlungen.
Was geklärt werden sollte
Bevor es an die Detailplanung geht, sollten zumindest die folgenden Hardfacts möglichst schon beim ersten Termin geklärt werden:
- Laufzeit des Kreditvertrags und die Gesamtbelastung aus dem Kredit in Monaten/Quartalen/Jahren
- Höhe und Anzahl der Kreditraten: monatlich/quartalsweise/halbjährlich/jährlich
- Höhe der Nebenkosten (z. B. Eintragungsgebühren, Notariatsspesen, Versicherungsprämien einer Kreditrestschuldversicherung oder Er-/Ablebensversicherung, etc.): diese Angaben sind nicht Bestandteil des Kreditvertrags, sollten aber dennoch erfragt werden
- Höhe der öffentlichen Abgaben: wird der Betrag vom Kreditbetrag abgezogen oder hinzugerechnet?
- Bearbeitungsgebühr: wird der Betrag vom Kreditbetrag abgezogen oder hinzugerechnet?
- Basiszinssatz bzw. -zinssätze, Höhe variabel bzw. fix
- Wann verteuert/verbilligt sich der Kredit, zu welchen Stichtagen und zu welchen Mindestanpassungssprüngen?
- Wie wirkt sich die Verteuerung/Verbilligungen auf die Kreditrate aus? Werden die Raten umgehend angepasst, oder erst am Laufzeitende in Form einer Zusatzrate verrechnet?
- Beendigungsmöglichkeiten des Kreditvertags: Wann darf der Kreditgeber kündigen? Wann darf der Kreditnehmer kündigen?
- Welche Tilgungsträger sind möglich?