Wer hats schon gerne laut?
Österreich ist in zunehmendem Maße starker Lärmbelastung ausgesetzt. Die Zuständigkeit für Lärmschutz ist hierzulande aber recht undurchsichtig aufgeteilt: Neben dem Lebensministerium (BMLFUW), dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sind auch die Landesregierungen der Bundesländer dafür zuständig.
Nicht alles ist Lärm
Ob eine Straße, eine Bahnstrecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen bzw. von der Anzahl der EinwohnerInnen ab. Aber Achtung: Selbstverursachter Lärm, Wohnungslärm, Lärm in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist, gilt laut Regelung nicht als Umgebungslärm!