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Lagepläne und Grundrisse
Schnitte Zugehörige Schnitte, die zur Beurteilung erforderlich sind im Maßstab 1:100
Ansichten sämtliche Ansichten mit Eintragung des angrenzenden Gelände-Verlaufes, Anschlüssen an ev. Nachbargebäude etc. im Maßstab 1:100
Lageplan Der Lageplan im Maßstab 1:200 bzw. 1:250 oder 1:500 muß beinhalten:
- Nordpfeil, Höhenlage bezogen auf das lokale Höhensystem.
- Grundstücksnummern, EZ (Einlagezahl) und Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaften
- Flächenausmaße des Bauplatzes (Bauloses, Kleingartens, sonstiger Grundstücke)
- Umrisse der bestehenden Baulichkeiten (grau),
- Umrisse neu zu errichtender Baulichkeiten (rot),
- Umrisse abzutragender Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
- Ausmaße der bebauten Fläche
- Ausmaß des umbauten Raumes
- den Abständen zu den Nachbarn
- den Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
- Höhenlage des Geländes
- Stützmauern und Wege
- gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
- Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
- Kfz-Stellplätze
- Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
- öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume und Gleise
- Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer und Anrainer (und anderer bevollmächtigter Personen)
- Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)
Grundrisse
Darstellung sämtlicher Geschosse im Maßstab 1:100 muss beinhalten
- Angabe eindeutiger Raumwidmungen (wie Gang, Küche, Bad, ..) mit Ausmaßen der einzelnen Nutzflächen der Räume und Angabe der Bodenbeläge
- Bei Umbauten bzw. Änderungen neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen,
aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
- Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.)
- Sämtliche Bemaßungen zur Beurteilung der Gesamtausmaße des Gebäudes und zur Nachprüfung der Flächen jedes einzelnen Raumes sind einzutragen
- Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen, Regenrohre, Kanalstränge
- Hausbrieffachanlagen
- alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Fußbodenoberkanten, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a., sind zu beachten
- vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. sind zu beachten
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