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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Lagepläne und Grundrisse

Schnitte
Zugehörige Schnitte, die zur Beurteilung erforderlich sind im Maßstab 1:100

Ansichten
sämtliche Ansichten mit Eintragung des angrenzenden Gelände-Verlaufes, Anschlüssen an ev. Nachbargebäude etc. im Maßstab 1:100

Lageplan
Der Lageplan im Maßstab 1:200 bzw. 1:250 oder 1:500 muß beinhalten:

  • Nordpfeil, Höhenlage bezogen auf das lokale Höhensystem.
  • Grundstücksnummern, EZ (Einlagezahl) und Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaften
  • Flächenausmaße des Bauplatzes (Bauloses, Kleingartens, sonstiger Grundstücke)
  • Umrisse der bestehenden Baulichkeiten (grau),
  • Umrisse neu zu errichtender Baulichkeiten (rot),
  • Umrisse abzutragender Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
  • Ausmaße der bebauten Fläche
  • Ausmaß des umbauten Raumes
  • den Abständen zu den Nachbarn
  • den Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
  • Höhenlage des Geländes
  • Stützmauern und Wege
  • gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
  • Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
  • Kfz-Stellplätze
  • Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
  • öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume und Gleise
  • Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer und Anrainer (und anderer bevollmächtigter Personen)
  • Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)


Grundrisse

Darstellung sämtlicher Geschosse im Maßstab 1:100 muss beinhalten

  • Angabe eindeutiger Raumwidmungen (wie Gang, Küche, Bad, ..) mit Ausmaßen der einzelnen Nutzflächen der Räume und Angabe der Bodenbeläge
  • Bei Umbauten bzw. Änderungen neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen,
    aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
  • Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.)
  • Sämtliche Bemaßungen zur Beurteilung der Gesamtausmaße des Gebäudes und zur Nachprüfung der Flächen jedes einzelnen Raumes sind einzutragen
  • Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen, Regenrohre, Kanalstränge
  • Hausbrieffachanlagen
  • alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Fußbodenoberkanten, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a., sind zu beachten
  • vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. sind zu beachten
Grundlagen  Die Voraussetzungen für das Bauvorhabens sollten möglichst früh geschaffen werden.
Ausführungsplanung  In der Ausführungsplanung wird der freigegebenen Entwurf überarbeitet.
Planverteiler  Durch genaue und umfassende Pläne besser Ihre Interessen umgesetzt werden.
Baustellenkoordination  Durch das BauKG wird die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet.
Einreichung  Bei der Bewilligung beschäftigt man sich mit der Einreichung der forderlichen Daten.

Tore & Antriebe 

Automatische Garagentore machen das Heimkommen zum Vergnügen

Grundtechniken - Forts. 

Rollen und Spritzen sind weitere Techniken zum Anstreichen von Wänden.

Angebotseinholung 

Als Bauherr können Sie sich Angebote von Baumeistern einholen.

Kamine 

Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern brauchen einen Anschluss an einen Rauchfang.

Außenanlagen 

Diese Spezialisten sind beim Bau der Aussenanlagen wichtig.