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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Luftundichtheiten gelangen über das Hochlochziegelmauerwerk zu Außenbauteilen. Hier verschimmelt die Holzattika am Flachdach aufgrund undichter Elektroinstallationen.





Hinweis

Die Einhaltung der n50-Luftwechselzahl beschreibt das Leckageluftvolumen bei vordefinierten 50 Pascal Differenzdruck, bekannt als die Luftwechselzahl pro Stunde bei 50 PA Unterschied zur Aussenluft.




Undichtheiten an der Gebäudehülle führen oft zu
Bauteilunterkühlungen und Kondenswasserschäden. Das Bild zeigt Fehler an der Gebäudehülle welche zuerst durch Schimmel in der Konstruktion aufgefallen sind.



Hier ist die Wasserleitung "luftundicht", so kann Wasser in die Duschwand eindringen.

Luftwechselzahlen und Luftdichtheit

Allgemein unterschätzt wird die Problematik zum "bauphysikalischen Feuchteschutz" bei Ziegelmassivwänden. Moderne Hochlochziegelwände werden erst durch den Innenputz luftdicht, und damit Gebrauchstauglich. Damit steht neben statischen und brandschutztechnischen Erfordernissen die LUFTDICHTHEIT an vorderster Stelle. Der Innenputz wird vor allem durch Elektro- und Sanitärinstallationen unterbrochen. Wer hier die Grundsätze luftdichten Bauens missachtet erntet Kondenswasserschäden mit mikrobiellem Befall und erhöhten Lüftungswärmeverlusten.

 

Die Einhaltung der baurechtlichen und normativen Vorgaben hat wenig Aussagekraft zum Thema "Bauschäden durch Kondenswasser": Z.B. bei einem Niedrigstenergiehaus mit einer n50-Zahl von 1,0 und einem Raumluftvolumen von 250m3 (Annahme zu 100m2 beheizte Nutzfläche bei 2,5m Raumhöhe) entweichen immerhin 250m3 Leckageluftvolumen über diverse Fugen und sonstige Leckstellen! Bei einer Luftwechselzahl von 3 (normaler Baustandard) wären es schon 750m3.

 

Es bleibt also abseits der Luftwechselzahlen immer eine Frage der sachverständigen Bewertung ob bauschädliche Luftundichtheiten vorliegen. Beispielsweise wurde berechnet das bei einer 1mm breiten und 1m langen Fuge 800g Wasser pro Stunde in der Konstruktion auskondensieren kann. Als bauunschädlich lassen sich demnach nur mehr Leckagen bei Fenstern und Türen, im Bereich der Beschläge, sowie innerhalb von Lüftungssystemen und Kaminen bezeichnen.

 

Leckagen, und damit Zuglufterscheinungen bei Elektroinstallationen und an der sonstigen Gebäudehülle sind nicht zu akzeptieren, ausgenommen das anfallende Kondensat kann schadensfrei wieder abtrocknen. Auch bei früheren Bauweisen wurde bereits luftdicht gebaut, aufgrund undichter Fenster war die Raumluft trockener, die Bauteile waren aussen "offener" konstruiert, und durch günstigere Heizkosten wurden die Aussenbauteile mehr beheizt. Kondensatschäden blieben oftmals trotz Leckagen aus.

 

Heutige Bauweisen sind außen und innen dicht, die Raumluftfeuchte steigt, und die Bewohner sind mit dem "richtigen Lüften und Heizen" überfordert, Bauschäden sind vorprogrammiert. Der Ausweg aus diesem neuzeitlichem Dilemma wird durch die Passivbauweise, d.h. mit dem Einbau einer Wohnraumlüftung, gezeigt.

 

So wird schmutzige Luft gefiltert, der Filter kann getauscht werden -  im Gegensatz zur Lunge des Bewohners.

Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich direkt an unseren Baumängel-Experten Günther Nussbaum-Sekora.

Günther Nussbaum-Sekora
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Kosten und Kontrolle  Fehler an der Baustelle führen zu Mehrkosten. Planung und Kontrolle sind entscheidend.
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