Zur Orientierung ist jeder Plan mit Größenangaben, Maßstab und einem Nordpfeil zu versehen. Baupläne, d. h. Entwürfe, Einreichpläne werden im allgemeinen im Maßstab 1:100 gezeichnet (1 m in der Natur = 1 cm auf der Zeichnung).
Lagepläne werden im Maßstab 1:1000 dargestellt. Von der Baubehörde kann im Bedarfsfall auch ein größerer Maßstab für Bauvorlagen verlangt werden. Polierpläne werden im allgemeinen im Maßstab 1:50 dargestellt (1 m in der Natur = 2 cm auf der Zeichnung).
Für Detailpläne sind je nach Bedarf und Objekt größere Maßstäbe erforderlich, z.B. 1:20, 1:10, 1:5, 1:2.
Maßlinien werden in der dargestellten Form eingetragen, bei Entwürfen und Einreichplänen allgemein außerhalb des dargestellten Objekts, bei Werk- und Detailplänen direkt an der zu vermaßenden Stelle. Alle Maße beziehen sich auf den Rohbauzustand. Um Fertigmaße zu erhalten, muss z.B. die Innenputzstärke (ca. 1,5 cm) bzw. die Stärke der Sockelleiste oder die Stärke der Wandverkleidung berücksichtigt werden. Die Maße können auf bzw. zwischen der Maßlinie stehen.
Abmessungen unter 1 m werden im allgemeinen in cm, Maße über 1 m in m eingetragen.
Maße von Fenstern und Türen werden auf die Achse (Stocklichten) und auf die Maßlinie geschrieben. Maueröffnung bzw. Architekturlichte. Über die Linie bzw. Achse steht immer die Breite, darunter die Höhe. Türen werden nach ihrer Aufgangsrichtung mit DIN rechts oder DIN links bezeichnet. Türen zwischen Räumen mit gleich hohem Fußboden werden anschlaglos oder mit Schwelle dargestellt. Ist der Fußboden des Raumes, in den die Türe schlägt, niedriger, so erhält die Türe eine Anschlagschiene.
Treppen werden mit Mittel- bzw. Lauflinie dargestellt. Der Kreis auf der Lauflinie bedeutet den Treppenantritt, der Pfeil den Treppenaustritt. Jede Treppe ist mit Stufenzahl und Steigungsverhältnis versehen, z.B. 15 Stg 17/29 bedeutet, die Treppe hat 15 Steigungen (Stufen), die Stufenhöhe beträgt 17 cm, die Stufenbreite (Auftritt) beträgt 29 cm. Da ein Grundriss einen Horizontalschnitt des Baukörpers in 1 m der Geschoßhöhe darstellt, wird auch die Geschoßtreppe geschnitten. Somit wird z.B. beim Erdgeschoß-Grundriss nach dem Schnitt der Geschoßtreppe die Kellertreppe sichtbar.
Linienarten: Die Vollinie stellt senkrechte, sichtbare Kanten dar. Die Strichlinie stellt unsichtbare Kanten und Umrisse dar. Stichpunktlinien stellen Mittellinien (Achsen und Schnittebenen) dar. Schnittlinien werden an den Enden mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehen, die Schnitt und Blickrichtung kennzeichnen.
Höhenangaben der Geschoßfußböden usw. beziehen sich auf Oberkante Erdgeschoßfußboden als Nullhöhe (+ 0,00). In den Werkplänen werden die Höhen der Rohdecke sowie die Höhen der fertigen Fußböden eingetragen.
Aussparungen werden normalerweise nur in Werkplänen (Polierplänen) angegeben. Sie werden mit den betreffenden Zeichen und den jeweiligen Höhen (UK bzw. OK) bezogen auf die Nullhöhe versehen. Die für Aussparungen gewählten Symbole sind oft verschieden.
Kommentare oder Fragen an Experten, unsere Redaktion oder andere User posten!