Werden die Mieten jetzt teurer?
Die Immobilienbranche kündigte auf Grund dieses Urteils eine Erhöhung der Mieten an, was aber für laufende Verträge laut OGH nicht zulässig ist. Daher drängen die Immobilientreuhänder auf eine gesetzliche Neuregelung, die das Anheben der Altmieten erlaubt. Doch auch diese Möglichkeit wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Bestimmte Versicherungskosten wie Glasbruch und Sturmschaden dürfen nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters als Betriebskosten verrechnet werden. Bereits geleistete Zahlungen können drei Jahre rückwirkend zurück gefordert werden. Für eine 80 m2 große Wohnung sind das zwischen 60,- und 80,- Euro pro Jahr.
Gültig ist das neue Urteil für alle gewerblichen Mietverträge. Auch Mietverträge von Zinshausbesitzern, der Gemeinde Wien oder gemeinnütziger Bauträger fallen darunter.