Als Bauherr haben Sie nicht nur die Kosten für das Grundstück und die Errichtung des Gebäudes zu bezahlen; es fallen weitere Kosten an, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten werden folgende Kosten gezählt:
- Genehmigungsgebühren
- Abnahmegebühren
- Richtfest
- Versicherungen
- Finanzierungskosten
- Grunderwerbssteuer
- Eintragung des Eigentumsrechtes ins Grundbuch.
- Kaufvertragserrichtungskosten
- Maklerprovision
- Beglaubigungskosten
- Stempelmarken, Gerichtskostenmarken
Honorarempfänger
Extra zu bezahlen sind auch die Leistungen von Professionisten wie:
- Architekt
- Statiker
- Notar
- Geometer
- Bauphysiker
- Bodengutachter
- Prüfingenieur
- Eventuell weitere Fachingenieure
Honorare sind durch Gebührenordnungen geregelt. Die Leistung eines Architekten wird z. B. aufgrund des so genannten Ausbauverhältnisses (hat mit der Komplexität der Aufgabe zu tun) und der Bausumme verrechnet.