Die Wiener Polizei warnt vor Betrügern die derzeit in Immobilienplattformen ihr Unwesen treiben. Die Vorgangsweise dabei ist stets die Gleiche: Privat und unter falschem Namen werden Betrugsobjekte im Internet zu (vermeintlich) günstigen Konditionen angeboten. Eine 100m²-Mietwohnung im 1.Wiener Gemeindebezirk wird so schnell einmal zum 400-Euro-Schnäppchen.
Meldet sich jedoch ein Interessent unter der angegebenen E-Mail-Adresse, bekommt er in etwa folgendes zu hören: Da sich der Vermieter im Ausland befindet, soll der potentielle Mieter zwei Monatsmieten bezahlen, um das Objekt der Begierde erst einmal zu blockieren bzw. den Schlüssel für die Besichtigung zu erhalten.
Dabei sollen Dienste wie DHL als "Treuhänder" fungieren, in anderen Varianten wird um eine Überweisung via Western Union gebeten. Sollte der Deal nicht zustande kommen, erhält der Interessent sein Geld zurück, betonen die Betrüger (in gebrochenem Englisch) via Mail. Meist werden dringende Umzüge oder ähnliche Gründe angeben, um den Schnäppchenpreis zu rechtfertigen, und Wohnungssuchende zur Überweisung zu drängen.
Es ist also Vorsicht geboten bei (im wahrsten Sinne des Wortes) verdächtig günstigen Angeboten im Internet. Die Fotos stammen meist von anderen Plattformen (auf welchen das Objekt regulär angeboten wird), die "Anbieter" solcher Okkasionen sind auch von der Polizei nur schwer (oder garnicht) auszuforschen, weil meistens im Ausland.
Variante Scheck-Betrug
Eine weitere Spielart rund um die Vermittlung von Immobilien zu betrugen ist der „klassische“ Scheck-Betrug. Hier werden etwa Anbieter von Ferienwohnungen um viel Geld geprellt:
Ein vermeintlicher Interessent möchte ein Objekt unbedingt blockieren, und schickt sofort einen Scheck als Kaution bzw. Mietanzahlung. Der Betrag ist jedoch zu hoch, und da der Absender sein „Missgeschick“ zu spät bemerkt hat, bittet er um die Rücküberweisung der Differenz.
Hat der Empfänger des Geldes allerdings das Kleingedruckte nicht gelesen, kann es zu einem bösen Erwachen kommen: Der Scheck wurde nur „mit Vorbehalt“ gutgeschrieben, d.h. das Geld auf dem Konto gehört dessen Inhaber erst dann, wenn feststeht, dass der Scheck gedeckt ist. Hat dieser die „Differenz“ in der Zwischenzeit bereits überwiesen, so ist er um genau diesen Betrag betrogen worden...
Grundsätzlich gilt für Anbieter wie Interessenten: Ohne persönlichen Kontakt bzw. ohne ein bestimmtes Objekt besichtigt zu habe, sollte man keine Zahlungen tätigen.