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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Achtung

Sie sollten mit ihrem(n) Planer(n) ”gut reden” können! Er sollte Sie verstehen und Sie müssen Ihm vorbehaltlos vertrauen!


Auswahl des Planers

Nur gemeinsam mit qualifizierten Fachleuten und Planern ist es heute möglich, die Anforderungen des Bauherren unter sinnvoller Nutzung des aktuellen Standes der Bautechnologie, mit optimierten Kosten, Terminen und Qualitäten, umzusetzen.


Planung und Ausführung in einer Hand erfordern qualifizierte Leitung und Kontrolle sowie entsprechende Erfahrung, auch beim Werkvertrag.

 

Planungsaspekte
Dabei sollte man bei den Planern, Architekten und der Sonderfachleute einige Punkte beachten, welche die gemeinsame Entwicklung des Projektes erleichtern, wie z.B.:

  • Entwicklung des Projektes in koordinierten (kleinen), gemeinsamen Schritten
  • Ständiger Kommunikations-Fluss zwischen Planer(n) und dem Bauherren, während der gesamten Planung und Bauausführung
  • Planungsbesprechungen unter Beteiligung aller Sonderachleute, koordiniert und nachvollziehbar protokolliert
  • regelmäßige Baubesprechungen unter Beteilung aller ausführenden Firmen koordiniert und nachvollziehbar protokolliert
  • Rechtzeitige und abgestimmte Ausarbeitung von technisch und wirtschaftlich vertretbare Lösungen / Details sowie Ausführungsplanung der Gewerke
  • Kompromissbereitschaft aller Planer bei der Überlegung und Ausarbeitung von Alternativlösungen


In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein dem Planer auch nur einzelne Teilleistungen zu übertragen, wie z.B. dem Architekten etwa vom Vorentwurf bis zur (für die Baubewilligung erforderlichen) Einreichplanung. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Fachleute zur Verfügung stehen, welche ihre Stärke primär in der Ausführungs-Planung, bei Details, Kostenoptimierungen, Qualitäten, Materialien u.s.w. haben.

Zu beachten ist, dass Sie die restlichen Planungs-Leistungen wohl nicht einfach einsparen können, sondern diese “Team-Positionen” dann anders beauftragen bzw. lösen müssen!

Teilhonorar
Das Honorar für den Entwurf setzt sich stets aus dem Teilhonorar für Entwurf und Vorentwurf zusammen (das sind 30 % der Planung). Das Honorar für die Einreichung setzt sich stets aus dem Teilhonorar für Vorentwurf, Entwurf und Einreichung zusammen. (das sind 40 % der Planung).


Wird ein Bauwerk nach dem Entwurf und unter der technischen und geschäftlichen Oberleitung des Architekten ausgeführt, so ist das volle Honorar zu verrechnen. (gesamt 100 % der Planung)

Ausführungsorgan
Es besteht auch die Möglichkeit, die Planung jener Fachfirma (z.B. auch Baumeister)  zu übertragen, welche dann auch die Ausführung (oder Teilleistungen, z.B. Rohbau) übernimmt. Sie sparen dadurch zwar möglicherweise vordergründig Planungskosten, verzichten aber durch eine solche Konstellation zumindest auf die Ihre Vorteile aus Optimierungen, die Möglichkeit der Kontrolle wie sie bei dem Zusammenspiel zwischen Planern und Ausführenden üblicherweise gegeben ist.


Es ist klar, dass auch die Planenden Fachfirmen Eigeninteressen haben und die zusätzlichen Planungs-Aufwendungen bei der Kalkulation berücksichtigen müssen. Die Planungsstruktur mit dieser Art von Planung durch ausführende Gewerke ist nur unter der Voraussetzung sinnvoll, dass Sie sich eines Bauherrenvertreters mit großer Erfahrung bedienen welcher Ihre Interessen wahrnimmt.

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Helmut Melzer
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