Planungsunterlage
Zur Orientierung ist jeder Plan zumindest mit Maßstab, Lagepläne mit Nordpfeil und einer Legende, üblicherweise auch mit einem sogenannten “Plankopf”, versehen. Der Plankopf enthält Angaben über Projekttitel, Planart- bzw. Inhalt, Planmaßstab, Planverfasser, Planversion (Änderungs-Index) und Datum, sinnvollerweise auch Angaben über Planverteilung und Freigabevermerke etc.
Beachten Sie bitte, daß bauliche Plan-Zeichensymbole nicht generell genormt sind, sondern regional oft unterschiedliche, eingeführte, gebräuchliche Darstellungen. Verlangen Sie daher vom jeweiligen Plan-Zeichner (d.h. auch von Ihren beauftragten Gewerken z.B. betreffend Ausführungsplänen) auf Plänen eine sogenannte Legende zur Erklärung der Plan-Symbole anzubringen. So ist es Ihnen auch als Nichtfachmann leichter möglich die Pläne “zu lesen”.
Zur Einreichung werden Pläne bezüglich Lage, dem Grundriss, dem Kanal u.Ä. benötigt.
Planarten
Gebräuchliche Planarten und übliche Maßstäbe wären zum Beispiel:
- Entwürfe, üblicherweise ohne Maßstab in skizzenhafter bzw. “künstlerischer” Art
- Vorentwurfspläne im Maßstab 1:200 Skizze, erläuternde Handskizzen,
- Entwurfspläne im Maßstab 1: 100
- Einreichpläne im Maßstab 1: 100
- Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5000, 1: 1000, 1 : 500, 1:200
- Polierpläne im Maßstab 1 : 50
- Detailpläne für einzelne Bauteile (Stiegen etc.) in den Maßstäben 1:20, 1:10, 1:5, 1:2
- Bewehrungspläne in den Maßstäben 1: 50, 1:25, 1:20
- Schalungspläne im Maßstab 1: 50
- Werkpläne der Ausführenden, in den Maßstäben 1:100. 1:50, 1:20, 1:10, 1:5, 1:1
Linienarten
Die Vollinie stellt senkrechte, sichtbare Kanten dar. Die Strichlinie stellt unsichtbare Kanten und Umrisse dar. Stichpunktlinien stellen Mittellinien (Achsen und Schnittebenen) dar. Schnittlinien werden an den Enden mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehen, welche Schnitt-Führung und Blickrichtung kennzeichnen.
Höhenangaben
Höhenangaben der Geschoßfußböden usw. beziehen sich auf einen Fixpunkt der Baustelle mit der Bezeichnung +/- 0,00. Üblicherweise wird die Oberkante des fertigen Erdgeschoß-Fußboden-Niveaus im Eingangsbereich als diese Nullhöhe definiert.
Da dies aber nicht zwingend so sein muß, informieren Sie sich genau über den Höhenfixpunkt und dessen Eintragung in den Plänen. In den jeweiligen Grundriß- und Schnitt-Plänen werden üblicherweise die Höhen der Rohdecken sowie die Höhen der fertigen Fußböden-Niveaus eingetragen.
Stiegendarstellung
Stiegen werden mit Mittel- bzw. Lauflinie dargestellt. Der Kreis auf der Lauflinie bedeutet Stiegenantritt, der Pfeil Stiegenaustritt. Jede Stiege ist mit Stufenzahl und Steigungsverhältnis versehen, z.B. ”15 Stg 17/29” bedeutet, die Stiege hat 15 Steigungen (Stufen), die Stufenhöhe beträgt 17 cm, die Stufenbreite (Auftritt) beträgt 29 cm.
Da im “Grundriß” ein Horizontalschnitt des Baukörpers in 1 m der Geschoßhöhe dargestellt wird, ist auch die Geschoßstiege geschnitten dargestellt. Somit wird z.B. im Erdgeschoß-Grundriß die Stiege ins Obergeschoß bis in 1 m Höhe dargestellt und nach dieser Schnittlinie die Kellerstiege sichtbar, soferne sie darunter liegt.