Die Phase der Ausführungsplanung: Akteure und nötige Pläne
In der Phase des Ausführungsplanung beschäftigt sich der Planer mit der Überarbeitung des von Ihnen freigegebenen Entwurfs in Hinblick auf die Bauausführung. Es werden die sich aus Auflagen der Behörde im Zuge der Bewilligung und die durch die Planung der Sonderfachleute für Haustechnik, Statik etc. resultierenden Erfordernisse in die Planung eingearbeitet. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit, einige Bereiche noch zu optimieren.
Ausführungsplanung
Im Zuge der Ausführungsplanung werden jene Pläne erstellt, nach denen das Bauwerk dann tatsächlich errichtet wird.
In der Regel erstellt der Planer die so genannten Polierpläne im Maßstab 1:50 die im Wesentlichen folgende Informationen enthalten: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten.
Weiters werden Detailpläne in größeren Maßstäben erstellt um komplexere Bauteile genau darzustellen: Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt. Der Polierplan ist die Grundlage für die Arbeit der weiteren beteiligten Planer. Der Statiker erstellt daraus die Schalungspläne, der HLS Planer trägt die Installationen ein, der Elektroplaner stellt seine Stromkreise dar.
Aufgrund des Polierplans wird der Rohbau erstellt. Der Polierplan, die Detailpläne und Naturmaße von der Baustelle wiederum sind die Grundlage für die beauftragten Firmen, ihre Werkpläne zu erstellen. Sie dienen dazu, die benötigten Teile exakt passend herzustellen.
Der Schlosser fertigt beispielsweise aufgrund der Polier und Detailpläne sowie einer Naturmaßaufnahme seine Werkpläne für die Stiegengeländer. Die mit der Ausführung der Fenster betraute Firme fertigt ihre Werkpläne zur Ausführung der Fenster an, nachdem am Rohbau jede einzelne Fensteröffnung nachgemessen wurde.
Es ist Sache des Planers zuerst die Ausführungspläne der Konsulenten zu koordinieren und in seine eigene Planung einzuarbeiten und in weiterer Folge die Werkpläne der ausführenden Firmen auf ihre Übereinstimmung mit der gesamten Planung zu kontrollieren. Alle Pläne der Konsulenten und die Werkpläne sind vom Planer gegebenenfalls zu korrigieren und freizugeben.
Die Freigabe der Pläne, insbesonders die der Werkpläne hat meist kurzfristig zu erfolgen, da sonst die Baustelle aufgehalten wäre. Dabei ist größtes Augenmerk auf diese entscheidende Aufgabe zu legen, da in diesem Moment die endgültige Entscheidung über verwendete Materialien und Bauweisen fällt, die später kaum mehr zu ändern ist.
Als Bauherr sollten Sie sich hier in Bereichen, die Ihnen besonders am Herzen liegen eine Mitsprache sichern. Um bei Freigaben nicht unter Zeitdruck zu geraten, lassen Sie sich im Voraus Muster mit genauen Spezifikationen liefern, damit Sie genau wissen, was Sie dann geliefert bekommen.
Wie bei allen wichtigen Festlegungen achten Sie darauf, daß Sie Ihre Entscheidung schriftlich festgehalten und an alle Betroffenen und die die richtige Firma weitergeleitet wird. Mündliche Absprachen könnten auch in diesem Zusammenhang zumindest zu Mißverständnissen führen.
Kostenanschlag
Teil der Ausführungsplanung ist auch der Kostenanschlag in Form von Leistungspositionen oder Bauelement-Typen. Der Kostenanschlag dient als Vorgabe für die Auftragsvergabe und als Kostenkontrolle (Soll-/Ist-Vergleich). Er bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.