Der Prüfingenieur ist für die Überprüfung der statisch-konstruktiven Planungen eines Bauprojekts zuständig und, abhängig von z.B. behördlichen Vorschriften, auch erforderlich. Als Prüfingenieur kann ein Ziviltechniker oder ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für das einschlägige Fachgebiet bestellt werden.
Er darf mit dem Bauherrn/Bauwerber oder dem Bauführer nicht identisch sein und auch in keinem Dienst- oder Organschafts-Verhältnis zu diesen Personen stehen.
Die Bekanntgabe des Prüfingenieurs (wie auch der Wechsel des Prüfingenieurs) an die Baubehörde hat schriftlich zu erfolgen, sofern im Baubewilligungsbescheid darauf nicht ausdrücklich verzichtet wurde.