Kein Hausbau ohne Statiker: Er berechnet nicht nur Tragfähigkeit von Mauerwerk und Boden, sondern überwacht zusätzlich die Arbeiten auf der Baustelle. © Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Statiker: Was er macht, was er kostet

Was nützt das schönste Zuhause, wenn es einsturzgefährdet ist? Für ein standsicheres und stabiles Gebäude sind Bauherren gut damit beraten, einen Statiker zu engagieren. Wobei er noch hilft und wie viel er kostet, erfahren Sie hier.

Es soll ja so blauäugige Häuslbauer geben, die meinen, sie müssten nur einen Architekten anheuern, der ihr Häuschen dann vom Fleck weg ganz alleine baut. Natürlich berücksichtigt auch ein Architekt beim Planen und Entwerfen die Tragfähigkeit des Gebäudes, ein Statiker rechnet aber noch einmal genau nach und stellt sicher, dass die Pläne bautechnisch bzw. baustatisch umsetzbar sind. Im Regelfall arbeiten Architekt und Baustatiker während der Planung eng zusammen und finden gemeinsam Lösungen.

Was macht ein Statiker genau?

Die Hauptaufgabe des Tragwerksplaners ist es, statistische Berechnungen durchzuführen. Das Bauwerk soll schließlich nicht nur auf dem Papier belastbar und sicher sein, sondern auch in der Realität. Mit Standsicherheitsnachweis und Prüfstatik sorgt der Statiker überhaupt erst dafür, dass Ihr Haus behördlich genehmigt wird. Erst mit den Angaben zur Statik ist der Einreichplan komplett. Der Prüfbericht ist oftmals das letzte Stück Papier, welches Sie zur Aushändigung der Benützungsbewilligung benötigen.

So geht der Statiker bei seiner Planung schrittweise vor:

  1. Grundlagenermittlung: Nutzungsanforderungen und Baugrundbeschaffenheit analysieren
  2. Entwurfserstellung: Vorentwurf und Konstruktionsentwurf erstellen, baustatische Berechnungen durchführen, Bauteile und Bauwerke bemessen, Belastungen errechnen, geeignete Baustoffe auswählen, Schnittkräfte ermitteln
  3. Einreich- und Ausführungsplanung: Konstruktionsentwurf adaptieren, Unterlagen für die behördliche Genehmigung vorbereiten, detaillierte statische Berechnungen der tragenden Bauteile durchführen, Schal- und Konstruktionspläne anfertigen (die Konstruktionspläne enthalten alle für die Standsicherheit des Gebäudes wichtigen Informationen)
  4. Herstellungsüberwachung: Baudurchführung überwachen und kontrollieren, Baufortschritt dokumentieren

Warum Sie im Bestandgebäude einen Statiker brauchen

Auch bei der Altbausanierung ist die Expertise eines Statikers wertvoll: Ist ein bestehendes Gebäude stark beschädigt, muss unbedingt geprüft werden, ob die Tragfähigkeit noch gegeben ist. Unter anderem ein Fall für den Statiker sind Risse im Mauerwerk, Setzungen an den Wänden und sichtbare Wandverschiebungen. Je nach Gebäudezustand schlägt der Statiker dann konkrete Sanierungsmaßnahmen vor, etwa die Verstärkung von Geschossdecke und Fundament - oder auch einen Abriss. Ebenfalls im Sanierungsgutachten enthalten sind Vorschläge zur Wärmedämmung und Bauwerksabdichtung.

Abrissarbeiten? Statiker hinzuziehen!

Nach Bauarbeiten in der Nähe von anderen Gebäuden kommt es immer wieder vor, dass deren Eigentümer Schäden melden. Tatsächlich sind diese meist nicht aufgrund der Baumaßnahmen enstanden, sondern waren bereits vor Baubeginn vorhanden. Um hier unberechtigte Schadenersatzforderungen sicher und schnell abwenden zu können, ist es wichtig, vor Baubeginn Schäden an den Gebäuden und baulichen Anlagen (Zäune, Mauern, Treppen usw.) von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Im Ernstfall ist das gut investiertes Geld: So hätte eine beschädigte Fliese nicht das erste Mal zu einer neuen Fassade geführt, weil der Hauseigentümer nachweisen konnte, das genau diese Fliese nicht mehr erhältlich ist. Die Beweissicherung ist hier jedenfalls billiger als die Fassade!

Was kostet ein Statiker für das Einfamilienhaus?

Bei einem 100 bis 150 Quadratmeter großen Einfamilienhauses müssen Sie für den Statiker zwischen 1500 und 5000 Euro veranschlagen. Aufwändigere und größere Gebäude - z. B. ein Gebäude in Hanglage - kosten entsprechend mehr. Preise vergleichen lohnt sich!

AutorIn:
Datum: 13.06.2023
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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