Ein Rauchfang dient zum Abführen der Abgase einer Heizungsanlage, und bedarf einer entsprechenden Dimensionierung. Es wird daher empfohlen, beim zuständigen Bauamt oder dem zuständigen Kaminkehrermeister sich die notwendigen Informationen bezüglich der Vorschriften einzuholen. Für jede Feuerstätte ist grundsätzlich ein eigener Rauchfang vorzusehen. Es dürfen mehrere Feuerstätten in ein- und denselben Geschoß einmünden, nicht jedoch offene Kamine.
Zur Montage
Rauchfänge müssen auf tragfähigem Grund oder auf tragfähigen und nicht brennbaren Untergründen aufgesetzt werden. Sie sind so weit lotrecht über Dach zu führen, daß durch Zug- und Windausströmverhältnisse eine sichere Ableitung der Verbrennungsgase gewährleistet ist. Die Dimensionierung der einzelnen Rauchfänge ist von der gewählten Heizungsart, dem verwendeten Brennstoff und der zu erwarteten Heizlast abhängig. Eine Absprache mit dem Heizungsinstallateur, dieser macht in den meisten Fällen auch die Einreichung für die Feuerungsanlage, sollte unbedingt durchgeführt werden.
Über Dach sind Rauchfänge aus frostsicherem Material herzustellen. Die Innenflächen von gemauerten Kaminen müssen glattwandig verfugt oder ausgeschliffen werden. Der lichte Querschnitt von Rauchfängen muss kreisförmig, quadratisch oder rechteckig sein und in der ganzen Höhe gleich bleiben. Die Reinigungsmöglichkeiten sind lt. den einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
Reinigungsöffnungen dürfen nicht im Wohn- oder Schlafbereich liegen (Vorraum, Abstellraum, Küche). Der Aufstellungsort der Feuerstätte sollte sich in unmittelbarer Nähe des Fanges befinden. Universalkamine geben einem die Möglichkeit nicht nur die Brennstoffart zu wechseln, sondern auch andere Öfen bzw. Brenner zu verwenden