Jeder Mieter hat grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihm der Vermieter das Anbringen von zeitgemäßen Empfangseinrichtungen für Hörfunk und Fernsehen … und dazu gehören auch Parabolantennen für Satellitenanlagen … gestattet. Das Anbringen dieser Einrichtungen muss allerdings sach- und fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen. Also hier ist der erste Hacken für Otto Normalverbraucher. Eine in "Eigenregie" errichtete Parabolantenne könnte teuer kommen.
Der Mieter haftet für Schäden
Ist die Montage der Satellitenantenne beispielsweise am Dach eines Hauses mangelhaft und entstehen dadurch Schäden, also zum Beispiel Wasserschäden, weil das Dach nicht mehr dicht ist, so kann der Mieter durchaus zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden. Auch muss er für die Kosten zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Daches aufkommen. Wurde die Antenne von einem Profi falsch installiert, dann haftet dieser natürlich im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Und dann hat der Mieter schon eine Sorge weniger. Der Vermieter kann das Anbringen einer Sat-Schüssel aber auch ablehnen und zwar dann, wenn zum Beispiel eine Gemeinschaftsantenne oder ähnliches besteht und der Anschluss an diese Gemeinschaftsantenne für den Mieter zumutbar ist.
Das Errichten einer eigenen Anlage oder auch der Anschluss an eine Gemeinschaftsanlage gehen mit allen Nebenkosten zu Lasten des Mieters.