Was sind Regieleistungen ?
Unter Regieleistungen werden jene Leistungen verstanden, welche nach Zeitansätzen bzw. als Stundenlohn-Arbeiten abgerechnet werden. Dies ist z.B. für Lohnanteile, Geräteeinsatz, Transportleistung, Material-Lieferungen (”mit Regiezuschlag”) möglich und üblich.
Hinweis:
Leistungen können auch zur Gänze als Regiearbeiten beauftragt und vergütet werden. Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn die so erbrachten Leistungen ständig kontrolliert und nach detaillierten Anweisungen erbracht werden.
Die hier angeführten Punkte betreffen allerdings eine andere Art von Regieleistungen, nämlich die so genannten ”Angehängten Regieleistungen”.Diese werden im Rahmen eines Gesamt-Auftrages für einzelne, im Angebotsstadium üblicherweise noch nicht genau erfassbare Leistungen, vorgesehen.
Regieleistungen dürfen auch dann, wenn sie im Angebot (sinnvollerweise als Stundensätze) vorgesehen sind, nur ausgeführt werden, wenn sie vom Bauherrn (Auftraggeber) im Einzelfall angeordnet werden.
Regieleistungen sollen unbedingt vor deren Durchführung von der ausführenden Firma bekanntgeben und vom Bauherr ausdrücklich freigegeben bzw. beauftragt werden müssen.
Regiedokumentation
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen, verbrauchten Materialien etc. sind in Regiescheinen täglich einzutragen und diese dem Bauherrn (Auftraggeber) zur Gegenzeichnung vorzulegen. Grundsätzlich sollte sich der Bauherr vorbehalten, auch noch im Zuge der Rechnungs-Prüfung bereits anerkannte Regieleistungen neuerlich zu prüfen.
Arbeitskategorie
Bezüglich der Verrechnung von Regiearbeiten sollte vereinbart werden, dass ungeachtet der Kategorie der von der ausführenden Firma eingesetzten Arbeitskräfte diese entsprechend der zu leistenden Arbeitskategorie vergütet wird. Wenn z.B. ein Polier die Arbeit eines Helfers erledigt, so ist dies nach der Leistung als Helferstunde zu verrechnen.