Bei Sanierungsarbeiten an Aufzugsanlagen ist zu beachten, dass unabhängig von der bestehenden Genehmigung durch Gesetzesnovellen Anpassungsmaßnahmen an neue Sicherheitsbestimmungen bis zu einem vom Gesetzesgeber festgesetzten Termin erforderlich sein können.
Vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten werden die Schadstellen festgestellt , die Ursache des Schadens ermittelt und der Umfang der Arbeiten festgelegt. Erst wenn die Ursache des Fehlers behoben wurde kann mit der Wiederherstellung begonnen werden.
Wenn es sich bei den geplanten Adaptierungsleistungen nicht lediglich um oberflächliche “Verschönerungen” handelt, ist meist auch bei Sanierungen der Baumeister das Hauptgewerk.
Bei dem Auswechseln der schadhaften Wärmedämmung gegen neue Materialien muss einerseits darauf geachtet werden, dass entweder die gleichen Materialien oder aber Materialien mit Eigenschaften verwendet werden.
Im Allgemeinen werden bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Pflasterungen und Platten im Sandbett) die beschädigten Teile abgebrochen und es erfolgt ein Neuherstellung.
Der erste Schritt einer Überlegung in Richtung einer Sanierung, Adaptierung bzw. eines Umbaus ist immer die Bestandserhebung. Nutzen Sie alle Informationsquellen, beschaffen Sie alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Pläne und sonstige Papiere.
Neu eingesetzte und abgeschliffene Holzoberflächen werden mit einem Imprägniermittel oder Grundbeschichtungsstoff eingelassen. Die Mittel müssen mit den anderen eingesetzten Beschichtungsmitteln verträglich sein.
Bei Sanierungsmaßnahmen werden je nach Umfang, Zielvorstellung und Ausgangszustand unterschiedliche Leistungen erforderlich, jedenfalls sollten bestehende Anlagen durch Fachleute genau geprüft und deren Weiterverwendbarkeit bewertet werden.
Bauordnung werden in Österreich von den Landesregierungen im Verordnungsweg erlassen und auch immer wieder novelliert. Die Bauvorschriften sind somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.