Baubehörden und deren Zuständigkeit
Als Baubehörde kann ein Bürgermeister, Stadtsenat, Magistratsabteilung (in Wien MA 37), Gemeinderat, Gemeinderatsausschuss und die Landesregierung fungieren. Der Bauantrag wird bei diesen Amtsstellen eingereicht.
Als Baubehörde kann ein Bürgermeister, Stadtsenat, Magistratsabteilung (in Wien MA 37), Gemeinderat, Gemeinderatsausschuss und die Landesregierung fungieren. Der Bauantrag wird bei diesen Amtsstellen eingereicht. Beim Bau eines Gebäudes mit Rauchfang (gilt für alle Häuser ausgenommen Hochhäuser) setzen Sie sich bitte mit dem für Ihren Sprengel zuständigen Rauchfangkehrer in Verbindung.
In Städten sind neben der Baubehörde noch andere Behörden und Institutionen beteiligt, am Beispiel Wien sind dies
Behörde/Institution | zuständig für |
Bezirksgericht | Grundbuchsauszug (aktuell bedeutet max. 3 Monate alt) |
Magistratsabteilung 37/V | Bekanntgabe der Bebbauungsbestimmungen |
Magistratsabteilung 37/Bezirk | Einreichung Ihres Bauantrages, Bauverhandlung, Ausstellung des Baubescheid |
Magistratsabteilung 64 | Bewilligung des Bauplatzes (wenn auf Grund der Bebauungsbestimmungen eine Abteilungsbewilligung erforderlich ist.) |
Magistratsabteilung 19 | Genehmigung der architektonischen Gestaltung |
Magistratsabteilung 30 | Vidierung des Abwasser-Kanals bzw. der Senkgrube und sonstiger Anlagen zur Abwasserentsorgung |
Magistratsabteilung 48 | Müllgefäßestandplatz |
Magistratsabteilung 42 | Baumschutzgesetz: Genehmigung des Fällens von Bäumen (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von über 40 cm in 1 m Höhe, bzw. Festsetzung von Ersatzpflanzungen |
Wiener Wasserwerke | Festlegung des Wasserzählerstandortes, Wasserzuleitung |
Wienstrom | Stromanschluss |
Wiengas | Gasanschluss |
Arbeitsinspektorat | Zuständig für die Genehmigung von betrieblichen Bereichen |
Bauordnungen und Instanzen
Baubehörde lt. Bauordnung | 1. Instanz | 2. Instanz |
in Wien | MA 37/Bezirk | Bauoberbehörde |
in NÖ | Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut: Magistrat | Gemeindevorstand oder Stadtrat, in Städten mit eigenem Statut: der Stadtsenat |
im Burgenland | Bürgermeister | Gemeinderat |
in Oberösterreich | Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut: Magistrat | Landesregierung |
in Steiermark | Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut: Stadtsenat | Gemeinderat, in Städten mit eigenem Statut: Berufungskommission |
in Kärnten | Bürgermeister | |
in Tirol (ohne Innsbruck) | Bürgermeister | Gemeindevorstand |
in Innsbruck | Stadtmagistrat | Stadtsenat |
in Vorarlberg | Bürgermeister | Landeshauptmann |
in Salzburg | Bürgermeister |