Eingangstür mit Fenster © Shutterstock

Spezialfall Denkmalschutz

Die kulturelle Identität in Europa beruht ganz wesentlich auf Geschichte und Tradition. Das inkludiert auch Altbauten. Zwei Prozent der heimischen Gebäude steht unter Denkmalsschutz. Dabei gilt es einiges zu beachten.

In Österreich stehen nur etwa zwei Prozent der Gebäude unter Denkmalschutz und sind daher von konkreten behördlichen Auflagen betroffen. Für Baudenkmäler geeignete technische Lösungen stehen aber oft stellvertretend für ähnliche Gebäude, die zwar nicht geschützt sind, an deren Erhalt jedoch die Eigentümer ein berechtigtes Interesse haben.

Der Begriff „Denkmal“ umfasst ein weites Spektrum von Objekten, welche aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen von öffentlichem Interesse sind. Hierzu gehören Bauwerke aller sozialen Schichten, das Schloss, das bäuerliche Anwesen, das Handwerkerhaus oder die frühe Arbeitersiedlung ebenso wie Zeugnisse der Technik- und Industriegeschichte.

Alte Bausubstanz als Lebensqualität

Im Detail gehen die Meinungen zu den Aufgaben und Zielen der Denkmalpflege auseinander, aber hinter all dem steht die Frage, wie das Erbe der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft bewahrt werden kann. Alte Bausubstanz ist eine nicht regenerierbare Ressource, die wesentlich zur Lebensqualität bewohnter Räume beiträgt. Wer sie zerstört, löscht den Geschichtsbezug einer Gesellschaft. Der österreichische Gesetzgeber hat sich daher entschieden, hier regelnd einzugreifen.

Generell gelten für Baumaßnahmen am Baudenkmal folgende Grundsätze:

  • Jede Maßnahme ist nach gründlicher Prüfung auf das wirklich Notwendige zu beschränken.
  • Die Reparatur muss Vorrang vor der Erneuerung haben.
  • Reparaturen sind vorrangig in historischen Materialien und Techniken auszuführen.
  • Baumaßnahmen müssen substanzschonend und reversibel sein.


Instanz Bundesdenkmalsamt

In Österreich ist die für Belange des Denkmalschutzes zuständige Instanz das Bundesdenkmalamt. Dessen Mitarbeiter entwickeln Sanierungskonzepte, die auf Erkenntnissen der Bauforschung beruhen. So werden beispielsweise alte Putzschichten befundet, um herauszufinden, welche unterschiedliche Gestaltungen ein Haus im Laufe seiner Geschichte erfahren hat. Die Entscheidung über die Fassadengestaltung im Zuge einer Sanierung wird dann unter Rückgriff auf diese Baugeschichte getroffen.

Wenn ein Objekt unter Denkmalschutz steht, kann das Bundesdenkmalamt Förderungen für Restaurierungsarbeiten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Voruntersuchungen etc. vergeben. Die Bemessungsgrundlage ist individuell und hängt z. B. von der Art der Arbeiten, den konkreten Kosten, der wirtschaftlichen Situation des Denkmaleigentümers, einer etwaigen Gefährdung des Denkmals sowie von den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln ab.

Ansprechpartner für Subventionierungen sind die Landeskonservatoraten.

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Archivmeldung: 30.01.2013
Kompetenz: Recht

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