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Richtiges Verhalten nach einem Brand

Alptraum schlechthin - es hat gebrannt. Wie Sie sich verhalten sollten, wen der erste Schock verdaut ist und welche Dinge Sie nach einem Feuer im Eigenheim beachten müssen, erfahren Sie hier.

Der Schrecken sitzt meistens tief! In den eigenen vier Wänden hat es gebrannt und die Bewohner sind froh, das Unglück einigermaßen gut überstanden zu haben. Ist der erste Schock überwunden, stehen sie oft hilflos vor dem Haus und wissen nicht, welche Schritte zuerst zu gehen sind. Sinnvoll ist es dann, sich an bestimmte Empfehlungen zu halten. Vor allem in Bezug auf die Erstattung des Schadens durch die Versicherung ist dies sinnvoll.

Profis ihre Arbeit machen lassen

Als erstes ist darauf zu warten, dass die Feuerwehr die Wohnräume wieder freigibt. Ist das Feuer scheinbar gelöscht, heißt das noch nicht, dass die Immobilie betreten werden kann. Selbst wenn keine Flammen mehr zu sehen sind, kann es unter der Oberfläche weiter glimmen. Immer wieder kommt es dann zu Ausbrüchen, die sich über mehrere Stunden hinziehen können. Die Feuerwehr stellt in diesem Fall eine Brandwache ab, die zur Löschung der aufflackernden Feuer bereitsteht.

Versicherung informieren

Der wichtigste Schritt ist, die Versicherung über den Brand zu informieren. Machen Sie das zu spät, könnte es Schwierigkeiten bei der Erstattung des Schadens geben. Gibt es eine Haushaltsversicherung und/oder Wohngebäudeversicherung, sitzen dort die richtigen Ansprechpartner. Wer zur Miete wohnt, meldet sich außerdem umgehend bei der Hausverwaltung. Bei kleineren Mietshäusern ist der Vermieter direkt anzusprechen.

Da die Aufräumarbeiten zeitaufwändig und anstrengend sind, ist es von Vorteil, wenn die Übernahme der Kosten ebenfalls von der Versicherung abgedeckt sind. Es lohnt sich, den Vertrag daraufhin zu überprüfen. Gewisse Details vergessen die Versicherungsnehmer in der Hektik und verzichten dann auf Ansprüche, die ihnen das Leben deutlich erleichtern würden.

Vorsicht bei Aufräumarbeiten

Sind Sofortmaßnahmen und Aufräumarbeiten versichert, stehen Unternehmen wie die Sanierungsfirma mibag zur Seite. Wer keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, kann solche Unternehmen selbst finanzieren oder muss bei den Aufräumarbeiten aktiv mitarbeiten. Allerdings ist dies unter Umständen nicht ganz ungefährlich – selbst wenn der Brand gelöscht ist und keine Einsturzgefahr besteht.

Damit Schadstoffe und Ruß, die durch das Feuer freigesetzt wurden, nicht mehr als Schwebepartikel in der Luft vorkommen und über die Atmung in die Lunge gelangen, ist es notwendig, nach der Löschung einige Stunden zu warten. Da restliche Partikel jedoch nicht zu 100 Prozent auszuschließen sind beziehungsweise bei den Aufräumarbeiten aufwirbeln, ist es ratsam, Schutzkleidung inklusive einer Schutzmaske der Klasse FFP2 oder FFP3 zu tragen.

Saubere Bereiche schützen

Wenn sich das Feuer nicht in allen Wohnräumen ausgebreitet hat, ist es sinnvoll, die nicht betroffenen Bereiche zu schützen. Auf jeden Fall sind die Türen zu diesen Räumen zu schließen, damit kein aufgewirbelter Ruß dort hineingelangt. Mit breitem Klebeband sind zusätzlich die Schlitze zu verschließen.
Ist es nicht möglich, rußbedeckte Gegenstände aus dem Fenster nach draußen zu befördern, sondern sind sie durch saubere Bereiche zu tragen, ist es wichtig, sie vorher zu reinigen.

Auf die Gesundheit achten!

Ältere, Kinder, Schwangere oder andere Personen, die über ein schwaches Immunsystem verfügen oder krank sind, nehmen an diesen Arbeiten nicht teil. Für sie wäre das Risiko zu groß, an den Schadstoffen zu erkranken. Vor allem diese Personengruppe ist im Anschluss an einen Brand möglichst schnell medizinisch zu überprüfen. Im Allgemeinen ist bei einem Wohnungsbrand der Rettungsdienst vor Ort. Ist dies beispielsweise bei einem kleineren Brand nicht der Fall, ist eigenständig der Weg ins nächste Krankenhaus zu suchen.

AutorIn:
Datum: 11.01.2017
Kompetenz: Bauunternehmen

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