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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Achtung

Alle Auftragnehmer sind im Bauvertrag zu allen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu verpflichten, da entsprechend der aktuellen Gesetzeslage (z.B. Bauarbeitenkoordinations-Gesetz) auch der Bauherr für Unfälle haftbar gemacht werden kann.


Sicherung bei Erdarbeiten

Mit Sicherung bei Erdarbeiten meint man die Abstützung der Baugruben- und Künettenwände gegen Rutschung bzw. Einsturz. Bei Baugruben sind Sicherungen dann notwendig, wenn aus Platzgründen keine Böschungen möglich sind.

 

Bei Künetten oder Gräben sind Sicherungen ab einer gewissen Tiefe vorgeschrieben. Besonders bei Künetten wird immer wieder aus Kosten- oder Zeitgründen auf die Sicherung verzichtet. Die Sicherungen können, wenn sie für die zukünftige Nutzung keine Hindernisse darstellen unter Umständen sogar einen zusätzlichen Schutz für das Gebäude bieten und im Boden verbleiben.

 

Folgende Sicherungen werden üblicherweise bei Künetten oder Gräben ausgeführt:

  • Holzverbau
  • Pölzung mit nicht geschlossener oder geschlossener waagrechter Pfostenlage
  • dichte Pölzung mit Spandelung und gedichteten Fugen
  • Getriebepölzung mit stehender Pfostenlage

 

Folgende Sicherungen können bei Baugruben ausgeführt werden

  • Holzverbau
  • Pölzen mit nicht geschlossener oder geschlossener waagrechter Pfostenlage
  • Getriebepölzung mit stehender  Pfostenlage
  • Spundwand aus Holzbohlen
  • schwere Pölzung bei Feuermauern
  • Schutz der Böschung mit einer armierten Baufolie
  • Stahl-Kanaldielen, in den Boden gerammt  einschließlich eventuell erforderlichen
    Rückverankerungen
  • Böschungssicherung mittels  ca. 5-15 cm dicken Spritzbeton samt einer Bewehrung aus Stahlmatten, welche im Untergrund mittels eingerammten Haken befestigt werden.


Spundwände bestehend aus in den Boden eingerammten ineinander verzahnten Stahlprofilen mit oberen Aussteifungskränzen und eventuell erforderlichen Rückverankerung mittels Stahlanker.

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Helmut Melzer
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