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Smart Meter ersetzt alten Stromzähler

Sind Sie von Ihrem Netzbetreiber schon mit einem Smart Meter ausgestattet worden? Wir sagen Ihnen, welche Vorteile der intelligente Zähler hat, welche Funktionen Sie nutzen können, aber nicht müssen, und was mit Ihren Daten passiert.

Seit einigen Jahren werden die mechanischen Zähler mit Scheibe ("Ferraris-Zähler") nach und nach durch vollektronische intelligente Stromzähler ersetzt. Ein großer Teil der alten Zähler ist bereits aus den österreichischen Haushalten verschwunden. Wer noch keinen Smart Meter hat, sollte bald einen Brief von seinem Netzbetreiber bekommen, in dem ein Zeitfenster für die Installation des Smart Meters genannt wird. Ist der Zähler frei zugänglich, z. B. in einem gemeinsamen Zählerraum, müssen Sie für den Tausch nicht persönlich anwesend sein. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden Sie ersucht, mit dem Netzbetreiber einen Termin zu vereinbaren. Bis spätestens Ende 2024 sollen 80 Prozent der Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet sein.

Wie funktioniert ein Smart Meter?

Der intelligente Stromzähler hat im Gegensatz zu den alten Geräten keine mechanisch bewegten Teile und ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er misst den Energieverbrauch und kann dank Kommunikationsanbindung Signale empfangen bzw. den tagesaktuellen Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Je nach Tarif und Kundenwunsch werden 15-Minuten-Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte übertragen und am Folgetag im Web-Portal des Netzbetreibers für jeden Kunden individuell zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Ihr Opt-out-Recht nicht nutzen, misst der intelligente Zähler standardmäßig im 15-Minuten-Takt Ihren Strom­ver­brauch, zählt diese Werte zu einem Tagesverbrauch zusammen und über­mittelt diesen Tagesverbrauchswert an Ihren Netzbetreiber.

Was bringt der Zählertausch?

Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten punkten Smart Meter mit neuen Funktionen, etwa mit der Möglichkeit, sie aus der Ferne ein- und auszuschalten und sie per Funk quasi in Echtzeit abzulesen. Die Ablesung der Zähler erfolgt somit automatisch, es ist keine jährliche Terminvereinbarung mehr dafür nötig. Sie können zudem online regelmäßig nachsehen, wie viel Sie verbrauchen, wodurch Sie Einsparungspotenziale und Stromfresser leichter ausfindig machen können.

Derzeit wird Ihr Stromverbrauch vom Netzbetreiber einmal im Jahr errechnet bzw. geschätzt. Auf die­ser Basis werden die Teilzahlungsbeträge festgesetzt, die oft – mehr oder weniger deutlich – vom tatsächlichen Stromverbrauch abweichen. Das kann mit­unt­er zu bösen Überraschungen bei der Endabrechnung führen. Mit den intelligenten Zählern sollten hohe Nachzahlungen der Vergangenheit angehören.

Was muss ich beim Zählertausch beachten?

Der neue intelligente Stromzähler wird am Platz des alten Geräts installiert, wobei der Tausch üblicherweise nur wenige Minuten dauert. Keine Sorge: Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Umbauten sind in der Regel ebenfalls nicht notwendig.

Was kostet der Smart Meter?

Es fallen Ihnen keine Kosten für das Gerät und den Einbau an. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, die wie gewohnt in Rechnung gestellt werden. Die Netztarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt und Höchstpreise für die Messentgelte bestimmt. Die Gesamtkosten der bundesweiten Umstellung auf Smart Meter werden auf 1,7 Mrd. Euro geschätzt.

 

Kann ich den alten Stromzähler behalten?

Nein, Sie können die Installation des neuen Smart Meters nicht ablehnen. Die Umstellung von analogen Stromzähler auf ein intelligentes Gerät ist gesetzliche Vorgabe, Ihr Netzanbieter ist dazu verpflichtet. Sie können sich aber für die Opt-out-Option entscheiden.

Blind Meter: Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?

In welchem Ausmaß Sie die Funktionen des Smart Meters nutzen möchten, ist Ihnen überlassen. Sie können sich zwischen drei Optionen entscheiden:

Standard

Lassen Sie den Smart Meter installieren und wollen keine Opt-out-Option, werden die Tageswerte standardmäßig ausgelesen. Sie müssen nichts weiter tun.

Opt-out-Option

Wenn Sie keinen Smart Meter haben möchten, können die tägliche Ablesung und Speicherung der Daten im Zähler deaktiviert werden. Der Smart Meter arbeitet dann nicht mehr intelligent, sondern wird zum digitalen Standardzähler (DSZ), zum "Blind Meter". Abgelesen wird dann wie gehabt einmal pro Jahr oder bei Einzug und Auszug. Sie erhalten damit weiterhin nur den Jahresstromverbrauch und bekommen keine weiteren Informationen zu Ihrem laufenden Stromverbrauch. Sobald Sie über den Zählertausch informiert werden, sollten Sie Ihrem Netzbetreiber schriftlich bekannt geben, dass Sie vom Opting-out Gebrauch machen wollen.

Opt-in-Option

Einmal pro Monat werden die Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt. Wenn von Ihnen gewünscht, kann der Smart Meter Ihre Stromverbrauchswerte auto­matisch im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber übermitteln. Für diese Zusatzfunktion müssen Sie beim Netzbetreiber aber Ihre ausdrückliche Zu­stim­mungbeim Zähleraustausch bekannt geben.

Warum Smart Meter?

Laut einer EU-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Endverbraucher individuelle Zähler erhalten, die den "tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln". Die langfristige Ziele des Smart Meterings:

  • Reduktion des Energieverbrauchs und CO2-Emissionen (u.a. dank der Übersicht über eigene Verbrauchsgewohnheiten)
  • Reduktion von Verbrauchsspitzen
  • Genauere Abrechnungen, keine Nachzahlungen mehr

Die von der E-Control beauftragte Studie zur Einführung von Smart Metering in Österreich geht von einem Einspareffekt von 3,5 Prozent im Strombereich aus.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Wie jede andere Datenanwendung unterliegt die Erhebung der Verbraucherdaten den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG) und sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Deren Einhaltung gewährleistet Ihr Netzbetreiber. Er darf Ihre Daten nur auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen oder Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auslesen, verarbeiten und für 60 Tage im Smart Meter speichern. Zugriff auf diese Daten haben nur Sie selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt – wie bisher – ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten.

Die Frage, ob mit Smart Metern auch abgelesen werde, welches Gerät gerade in Verwendung sei (etwa Fernseher), verneint die E-Control. Technisch wäre es möglich - eine sekundengenaue Ablesung vorausgesetzt. Da in Österreich jedoch die Daten nur alle 15 Minuten und auch dann nur mit Erlaubnis des Kunden ausgelesen werden dürften, seien solche Bedenken unbegründet - genauso unbegründet wie die Sorge um eine erhöhte Strahlenbelastung durch den Smart Meter. Informationen im Detail dazu liefern etwa E-Control(hier)oder Ihr Netzbetreiber.

Worauf muss ich achten, wenn ich meinen Stromlieferanten wechsle?

Wenn Sie Ihren Energielieferanten wechseln bzw. einen neuen Ver­trag abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie damit auch einer neuen Datenübertragung zustimmen, z. B. der Übertragung der Stromverbrauchswerte alle 15 Minuten. Der Netz­be­treib­er muss nämlich die Daten dem Energielieferanten ent­sprech­end Ihrem Vertrag übermitteln. Wenn Sie sich also bei­spiels­weise für einen zeitabhängigen Tarif entscheiden, ist eine Über­trag­ung der Messdaten in kürzeren Intervallen erforderlich.


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AutorIn:
Datum: 29.06.2023
Kompetenz: Elektroinstallation

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