Statisch-konstruktive Planung
Die statisch-konstruktive Planung erfolgt in einzelnen Schritten, die eine korrekte und sichere Bauausführung gewährleisten sollen. Sie beginnt mit der Ermittlung der Grundlagen, für die der Projektleiter Kontakt mit dem Bauherrn, dem Architekten und Konsulenten aufnimmt, um die Aufgabenstellung zu besprechen.
Es folgt ein statisch-konstruktiver Vorentwurf in dem die wesentlichen konstruktiven Elemente, wie z.B. Baustoffe, Bauart, Herstellungsverfahren, Fugenteilung, Konstruktionsraster und Gründungsart einschließlich Baugrubensicherung festgelegt werden. Danach wird ein Konstruktionsentwurf erstellt, der eine überschlägige statische Berechnung und Bemessung beinhaltet.
Danach wird die Einreichplanung erarbeitet. Der Einreichplan wird mit allen am Projekt beteiligten und den Behörden abgestimmt. Es folgt die Erstellung der detaillierten statischen Berechnung, die in der Erstellung der Ausführungspläne mündet.
Statische Berechnungen
"Standsicherheitsnachweis" sind ein Teil der sogenannten "bautechnischen Nachweise", die Sie erbringen müssen, um eine Baugenehmigung zu erlangen.
Konstruktionszeichnungen
Aus der statischen Berechnung heraus werden die Konstruktionszeichnungen der tragenden Bauteile angefertigt. Dies wird selbstverständlich in einer durchgängigen CAD-Lösung realisiert. Die Konstruktionspläne enthalten alle für die Standsicherheit des Gebäudes wichtigen Informationen.
Prüfstatik
Bei Gebäuden muss die Statik darüber hinaus von einem öffentlich bestellten Ingenieur für Prüfstatik auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Der Prüfbericht ist oftmals das letzte Stück Papier, welches Sie zur Aushändigung der Benützungsbewilligung noch benötigen.
Beweissicherung
Beweissicherungsdokumentationen sind immer dann sinnvoll, wenn im Zuge von Bauarbeiten mit der Beschädigung von Anliegergrundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden und baulichen Anlagen gerechnet werden muss.
Beispiele:
- Abrissarbeiten eines einzelnen Gebäudes in einer geschlossenen Häuserzeile.
- Tiefbauarbeiten, welche eine Grundwasserabsenkung erforderlich machen und
- Rammarbeiten, welche zwangsläufig zu erheblichen Erschütterungen führen.
- Die Erfahrung zeigt, dass gerade nach Bauarbeiten in unmittelbarer Umgebung die Gebäude von ihren Eigentümern besonders gründlich begutachtet werden.
- Hierbei kommt es dann - sicher nicht absichtlich - zur Feststellung von Schäden, welche nicht durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sondern schon vor Baubeginn vorhanden waren.
- Bei Tiefbauarbeiten in ganzen Straßenzügen kommt es nicht selten vor, dass Schäden diesen unberechtigterweise diesen Arbeiten zugeordnet werden, was für das Bauunternehmen ganz erhebliche Belastungen mit sich bringen kann.
Um hier unberechtigte Schadenersatzforderungen sicher und schnell abwenden zu können, ist die Dokumentation von Bauschäden, welche bereits vor Baubeginn an den Gebäuden und baulichen Anlagen (Zäune, Mauern, Treppen usw.) der angrenzenden Grundstücke vorhanden waren, durch einen unabhängigen Sachverständigen sinnvoll und im "Ernstfall" sogar preiswert.
So hätte eine beschädigte Fliese nicht das erste Mal zu einer neuen Fassade geführt, weil der Hauseigentümer nachweisen konnte, das genau diese Fliese nicht mehr erhältlich ist. Die Beweissicherung ist hier jedenfalls billiger als die Fassade.