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Stromversorgung

Strom-Anschluss
Ist dieser bereits vorhanden, erkennen Sie dies am Vorhandensein eines Stromanschluss-Kastens und ev. Stromzählers. Setzen Sie sich mit dem Stromlieferanten in Verbindung um den Anschluss auf Ihren Namen anzumelden. Erfragen Sie dort den Anschlusswert und besprechen Sie mit dem Elektriker, ob dieser ausreicht oder ob der Anschluss verstärkt werden muss.

Falls noch kein Anschluss vorhanden ist: Setzen Sie sich mit dem Stromlieferanten in Verbindung um einen Anschluss für Ihr Grundstück zu beantragen. Dieser kann je nach örtlichen Gegebenheiten über ein Erdkabel oder einen Strommast erfolgen. Sie sollten vorher mit einem Elektriker den notwendigen Anschlusswert ermitteln.


Ob die Herstellung des Anschlusses vom Stromversorger selbst, oder von einer Baufirma bzw. einem Elektriker, den Sie selbst beauftragen müssen, vorgenommen wird, wird in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Es wird üblicherweise ein provisorischer Stromanschluss für die Baustellenzeit hergestellt, der dann bei Fertigstellung des Gebäudes in einen fixen Anschluss mit fixem Zähler und Anschlusskasten umgebaut wird

Kostenfaktoren
Die Kosten der Herstellung des Stromanschlusses hat der Bauherr zu tragen. Während der Bauzeit kommt ein eigener Stromtarif zur Anwendung Nach Umwandlung in einen fixen Anschluss bieten die Stromversorger verschiedene Kostenmodelle. Finden Sie mit Ihrem Elektriker das für Sie passende heraus.

Problemfall
Im Falle keiner Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz  könnten Sie sich mit einem Dieselnotstromaggregat behelfen. Die dabei anfallenden Kosten rentieren sich bei einem Wohnbau aber nicht.

Vor Baubeginn
Vorab muss in einer Besprechung zwischen dem beauftragten Elektro-Planer oder Elektriker mit dem Stromversorgungsunternehmen der Leistungsbedarf, die Lage des Stromanschlussbock an der Grundgrenze und des Stromzählers festgelegt werden.


Da für die Baudurchführung ein Stromanschluss notwendig ist, ist die Herstellung  (zumindest des Bauprovisoriums) zeitgerecht durchzuführen. Die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Bereich des Stromanschlusses liegt hinter dem Hauptsicherungskasten (bei Trennanschlusskasten).

Für die Anschlussherstellung im öffentlichen Bereich (z.B. Strasse, Gehweg)  muss eine gemeinsame Besprechung mit dem Stromversorgungsunternehmen, der Verkehrsbehörde und vorsichtshalber mit allen  anderen Ver- und Entsorgungsunternehmen angesetzt werden. In dieser Besprechung wird die Durchführung der Anschlussarbeiten (Aufgrabung, prov. Verlegung vorhandener Leitungen, Herstellung des Stromanschlusses sowie die Wiederherstellung des ursprüngliche Zustandes festgelegt.

 

Ferner wird die Dauer der Arbeiten besprochen, sowie welche verkehrstechnische Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen etc.) erforderlich sind. Diese Besprechung wird in der Regel durch den beauftragten Elektriker zusammen mit dem Baumeister (der die Aufgrabungen durchführt) veranlasst und durchgeführt. 

Es ist wichtig, dass der Elektriker in seinem Vertrag mit dem Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er alle diesbezüglichen Klärungen für seine Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen selbst und zeitgerecht durchführen muss. 

Durchführung
Ist auf dem Grundstück noch kein Stromanschluss vorhanden bzw. dieser zu schwach dimensioniert (für Bauarbeiten ist auch Kraftstrom erforderlich), so muss vor Baubeginn der Stromanschluss bzw. dessen Verstärkung erfolgen. An den Anschlussbock (Schleifkasten) wird ein Bauprovisorium mit einem eigenen Stromzähler angeschlossen, von der sich der Baumeister und die anderen Firmen während der Bauzeit den Strom holen können.

 

Die Herstellung und Instandhaltung des Bauprovisorium liegt im Bereich des Baumeisters, wenn dies in der Leistungsbeschreibung-Baumeisterarbeiten so beschrieben und im Bau-Vertrag vereinbart wurde. Die Stromleitung wird üblicherweise in einer Künette verlegt und vom Anschlussbock in das Haus geführt.

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Helmut Melzer
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