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So setzt sich der Strompreis zusammen

Das gesamte Entgelt, das Sie für die Versorgung von Elektrizität zu entrichten haben, wird in drei Bereiche aufgeteilt:

• den Energiepreis (dies ist jenes Entgelt, das der Lieferant erhält)
• den Netzpreis (dies ist jenes Entgelt, das der Netzbetreiber erhält)
• Steuern und Abgaben.

Im Detail schaut das folgendermaßen aus (bei 3.500kWh/Jahr):

Energiepreis
Der Energiepreis (und nur er) unterliegt dem Wettbewerb. Neue Energieanbieter können versuchen, den Preis des jeweiligen Gebietsversorgers zu unterbieten. Warum gelingt das nicht überall? Bei einem sehr hohen Netzpreis kann der Netzbetreiber seinen Energiepreis niedrig halten - unter jenem Preis, den er von seinen Konkurrenten für die Durchleitung verlangt.
Der Energiepreis beträgt ungefähr ein Drittel des Gesamtpreises. (Ca. 5 Cent pro Kw/h ... am Beispiel EVN im Oktober 2006 mit einem Gesamtpreis von 15,11 Cent pro Kw/h)

Netzpreis
Der Netzpreis ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch; er wird von der Aufsichtsbehörde E-Control (Verordnung der E-Control Kommission) unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
Der Netzpreis macht das 2. Drittel des Gesamtpreises aus. Also weitere ca. 5 Cent beim Beispiel der EVN.

Steuern und Abgaben
Das 3. Drittel des Gesamtpreises verschlingen Steuern und Abgaben. Die restlichen ca. 5 Cent im obigen Beispiel.

Achtung Falle!
Es mag verlockend sein, wenn man von Angeboten hört, wonach eine Kilowattstunde Strom nur noch 10 Cent kostet. Doch Vorsicht: Das ist noch nicht die ganze Wahrheit! Denn damit ist nur der reine Energiepreis gemeint. All die anderen Kosten, die eine Stromrechnung ausmachen, sind hier nicht berücksichtigt - und die können je nach Anbieter erheblich differieren.
Fragen Sie deshalb die konkreten Anbieter, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen.

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Helmut Melzer

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