• Kann ich elektrische Energie von überall beziehen, oder muss mein Energieversorger geografisch in meiner Nähe sein?
Sie können Ihren Energieversorger völlig frei wählen - von jedem österreichischen Energieversorger ebenso wie aus dem Ausland.
• Ab wann kann ich den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen - was muss ich tun?
Seit der 100%-igen Liberalisierung des Strommarktes in Österreich können Sie - ähnlich wie im Telekombereich - ihren Lieferanten frei wählen. Sobald Sie sich für einen neuen Lieferanten entschieden haben, schließen Sie mit diesem einen neuen Liefervertrag ab! Bitte überprüfen Sie die Kündigungsmöglichkeit Ihres bestehenden Vertrages! Danach kündigen Sie den alten Liefervertrag und informieren rechtzeitig den Netzbetreiber vom Lieferantenwechsel.
Die meisten Stromanbieter bieten ein spezielles Service für "Umsteiger": Sie können den neuen
Lieferanten beauftragen und bevollmächtigen, alle weiteren Schritte für Sie zu übernehmen.
• Kann es durch den Wechsel passieren, dass mir der Strom abgeschaltet wird?
Nein! Die Energieversorger arbeiten gerade Marktregeln aus, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.
• Muss bei einem Energieversorgerwechsel der Stromzähler ausgetauscht werden?
Grundsätzlich nicht. Außer Sie beziehen von Ihrem neuen Lieferanten einen Spezialtarif, der eine Spezialmessung erfordert. Man kann aber davon ausgehen, dass in diesem Fall der neue Lieferant etwaige Mehrkosten zu Ihrer bisherigen Messung übernimmt.
• Sind bei den Preisangeboten der Energieversorger zusätzliche Nebenkosten zu erwarten?
Wird vom Stromversorger nur ein "Energiepreis" angeboten, muss man noch mit zusätzlichen Netzgebühren (Kosten für die Durchleitung des Stroms) rechnen. Diese Gebühren werden vom Staat vorgegeben, die Energieversorger haben darauf keinen Einfluss. Bei "All-inclusive-Preisen" sind die Netzgebühren bereits enthalten, der Preis pro Kilowattstunde ist entsprechend höher.
• Was passiert bei Störungen?
Wie auch bisher informieren Sie bei Störungen im Netz oder am Zähler Ihren lokalen Netzbetreiber. Die Kosten der Störungsbehebung sind in den vom Regulator genehmigten Netznutzungsgebühren enthalten. Der Netzbetreiber ist in jedem Fall verpflichtet, die Stromversorgung ständig aufrecht zu erhalten.