Im Zuge von Sanierungs- bzw. Adaptierungsmaßnahmen werden je nach Umfang, Zielvorstellung und Ausgangszustand unterschiedliche Leistungen (welche auch bis zur vollständigen Neuherstellung von Teilbereichen bzw. Gesamtanlagen gehen können) erforderlich.
Jedenfalls sind bestehende Anlagen durch Sonderfachleute bzw. Fachfirmen in allen Teilen genau zu prüfen und deren Verwendbarkeit für die projektierten Sanierungs- bzw. Adaptierungsmaßnahmen zu bewerten.
Zu beurteilen ist zum Beispiel
- die Sinnhaftigkeit von Einzelmaßnahmen und deren erforderliche Folgeleistungen im Rahmen des gesamten Bauprogramms (z.B. neue Verrohrung – neuer Wandverputz etc.)
- Lebensdauer und Restlebensdauer, zunehmende Häufigkeit von Schäden und Gebrechen und daraus ev. resultierende Folgeschäden (Gebäude etc.)
- Erfordernisse sowohl im Hinblick auf den heutigen (und realistisch abschätzbaren künftigen) Stand der Technik als auch in Bezug auf die aktuellen Gesetze und Bestimmungen, insbesondere der regional zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen
Lassen Sie die Beurteilung des Bestandes und Projektierung der (auch finanziell) optimalen Maßnahmen von Ihrem kompetenten, neutralen Bauherrenvertreter durchführen bzw. überprüfen.