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Technische und geschäftliche Oberleitung

Technische Oberleitung
Die “Technische Oberleitung” beinhaltet  im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Beratung und Vertretung des Auftraggebers bei den Belangen der Planung, die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen, mit der Planung in Zusam¬menhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Aufstellen eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten

Geschäftliche Oberleitung
Die “Geschäftliche Oberleitung” (GO) beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, Überprüfung und Wertung der Angebote, klärende Gespräche mit den Bietern, Mitwirkung an der Auftragserteilung. Aufstellung eines Zeit  und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil  und Schlußzahlungen unzter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht und Kostenfeststellung nach ÖNORM B 1801 - 1.

Kostenüberwachung
Die GO beschäftigt sich also mit sämtlichen Aspekten der Kostenüberwachung in Wahrnehmung der Interessen des Bauherren. Es wird eine Kostenevidenz geführt, Monatsberichte erstellt und nach Zahlungsplan und Erhalt der geprüften Teilrechnungen dem Bauherren die Teilzahlungsrechnungen der Firmen weitergeleitet.

 

Stellt sich währen der Bauphase heraus, daß Nachtragsangebote erforderlich sind, werden diese von der GO bearbeitet. Nachdem eine Firma ihre Arbeit beendet und die Bauüberwachung die Schlußrechnung geprüft hat, übernimmt die TGO die Daten in ihre Kostenüberwachung und leitet die Schlußrechnung an den Bauherren weiter.

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Helmut Melzer
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