Die ultimative Checkliste für Ihren Umzug
So ein Umzug ist nicht nur mit viel Packerei und Schlepperei verbunden, es muss auch allerhand um-, ab- und angemeldet werden. Wir haben hier die perfekte Behörden-Checkliste für Sie, damit Sie garantiert nichts vergessen!
Mit dem Möbelschleppen und Kisten packen ist es noch nicht getan.Im Zuge einer Übersiedelung fallen auch einige amtliche Wege an, die Sie nicht vergessen dürfen. Halten Sie sich an unsere Checklisten und schon haben Sie auch die Bürokratie ruck-zuck erledigt.
Am alten Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden |
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Beschreibung: Meldungen werden ins Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt. |
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Dokumente: Lichtbildausweis aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, Geburtsurkunde |
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Zuständige Behörde: Meldeservice der Gemeindeämter oder Bezirsämter |
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Frist: bis 3 Tage nach dem Umzug |
Gebühr: Keine |
Info: |
Wie?: persönlich, Post mit beglaubigter Abschrift |
Fahrzeugversicherung ummelden |
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Beschreibung: Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse zu ändern. Spätestens für die Änderung im Zulassungsschein (siehe unten) muss eine Bestätigung von der Versicherung besorgt werden. |
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Dokumente: Polizzennummer |
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Zuständige Behörde: Ihre Versicherung |
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Frist: sofort |
Gebühr: Keine |
Info: Bei Ihrer Versicherungsanstalt |
Wie?: schriftlich |
Hinweis:Beim Wechsel Ihres KFZ-Kennzeichens und bei Verwendung einer digitalen Autobahn-Vignette ist der Kennzeichenwechsel auch der ASFINAG zu melden. Achtung hier fällt eine Prüfgebühr an! |
Kfz Zulassungsschein übertragen lassen |
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Beschreibung: Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsges., deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden |
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Dokumente: Zulassungsschein, Meldezettel |
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Zuständige Behörde: Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen HWS liegt |
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Frist: 1 Woche |
Gebühr: 165,55€ |
Info: Zulassungsstelle |
Wie?: persönlich, Vertreter mit Vollmacht |
Waffenrechtliche Urkunde umschreiben lassen |
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Beschreibung: Schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung "Administrationsbüro" der Bundespolizeidirektion in Städten mit Bundespolizei bzw. an die Bezirkshauptmannschaft. |
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Dokumente: keine |
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Frist: 4 Wochen |
Gebühr: keine |
Info: BMI Waffenrecht |
Wie?: schriftlich, direkt über ZMR |
Radio, Fernsehen ab- bzw. ummelden (GIS) |
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Beschreibung: Die An- und Ummeldung von Radio und Fernseher ist wichtig und sollte so rasch wie möglich nach dem Umzug erfolgen |
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Zuständige Behörde GIS Gebühren Info Service |
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Frist: 4 Wochen |
Gebühr: keine |
Info: |
Wie?: Online, Formular |
Gas, Strom ab- bzw. ummelden |
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Beschreibung: Termin mit Außendienst-MitarbeiterIn der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers zu vereinbaren, die/der die Ablesung in der alten Wohnung vornimmt. |
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Dokumente: Meldezettel, Mietvertrag |
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Zuständige Behörde: Ihr Energieanbieter |
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Frist: sofort |
Gebühr: keine |
Info: Bei Ihrem Energieunternehmen |
Wie?: Persönlich oder Vertreter |
Fernwärme ummelden |
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Beschreibung: Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung zu beantragen und gleichzeitig die neue Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt zu geben. |
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Zuständige Behörde: Ihr Energieanbieter |
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Frist: sofort |
Gebühr: keine |
Info: Bei Ihrem Fernwärmeanbieter |
Wie?: Post |
Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen |
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Beschreibung: Bei jedem Postamt erhalten Sie den Nachsendeauftrag, mit dem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt geben können. |
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Frist: keine |
Gebühr: ab 7,50 € pro Quart. |
Info: Online |
Wie?: Persönlich oder durch Vertreter |
Telefon/Internet ab- bzw. ummelden |
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Beschreibung: Der Fernmeldeanschluss an der alten Adresse ist zu kündigen bzw. auf die nächste WohnungsnutzerIn zu übertragen. |
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Frist: keine |
Gebühr: keine |
Info: Bei Ihrem Anbieter |
Wie?: Telefonisch, online |
Banken, Versicherung über Adressänderung informieren |
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Beschreibung: Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen). |
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Dokumente: Meldezettel |
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Zuständige Behörde Das jeweilige Institut |
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Frist: keine |
Gebühr: keine |
Info: Über Ihr Kreditinstitut |
Wie?: Banken persönlich |
Universität, FH über Adressänderung informieren |
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Beschreibung: InskribentInnen sind verpflichtet, Adressänderungen der Universität zu melden |
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Dokumente: ausgefülltes Inskriptionsblatt mit neuer Adresse, Meldezettel |
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Zuständige Behörde Evidenzstelle der jeweiligen Universität |
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Frist: keine |
Gebühr: keine |
Info: zuständige Inskriptionsstelle Ihrer Universität |
Wie?: Persönlich |
Grundbucheintrag ändern lassen |
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Beschreibung: Bei Grundbesitz ist es wichtig, auch das Grundbuchsgericht zu informieren |
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Dokumente: Meldezettel, Lichtbildausweis |
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Zuständige Behörde Bezirksgericht (Grundbuchsgericht), in welchem sich die Liegenschaft befindet |
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Frist: keine |
Gebühr: 39 € |
Info: Online |
Wie?: Persönlich, mit Vollmacht |