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Die ultimative Checkliste für Ihren Umzug

So ein Umzug ist nicht nur mit viel Packerei und Schlepperei verbunden, es muss auch allerhand um-, ab- und angemeldet werden. Wir haben hier die perfekte Behörden-Checkliste für Sie, damit Sie garantiert nichts vergessen!

 
 

Mit dem Möbelschleppen und Kisten packen ist es noch nicht getan.Im Zuge einer Übersiedelung fallen auch einige amtliche Wege an, die Sie nicht vergessen dürfen. Halten Sie sich an unsere Checklisten und schon haben Sie auch die Bürokratie ruck-zuck erledigt.

Am alten Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden

Beschreibung:
Meldungen werden ins Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Dokumente:
Lichtbildausweis aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, Geburtsurkunde
Zuständige Behörde:
Meldeservice der Gemeindeämter oder Bezirsämter
Frist:
bis 3 Tage nach dem Umzug
Gebühr:
Keine
Info:
PDF
Wie?:
persönlich, Post mit beglaubigter Abschrift

 

Fahrzeugversicherung ummelden

Beschreibung:
Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse zu ändern. Spätestens für die Änderung im Zulassungsschein (siehe unten) muss eine Bestätigung von der Versicherung besorgt werden.
Dokumente:
Polizzennummer
Zuständige Behörde:
Ihre Versicherung
Frist:
sofort
Gebühr:
Keine
Info:
Bei Ihrer Versicherungsanstalt
Wie?:
schriftlich

 

 

Hinweis:

Beim Wechsel Ihres KFZ-Kennzeichens und bei Verwendung einer digitalen Autobahn-Vignette ist der Kennzeichenwechsel auch der ASFINAG zu melden. Achtung hier fällt eine Prüfgebühr an!

 

Kfz Zulassungsschein übertragen lassen

Beschreibung:
Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsges., deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden
Dokumente:
Zulassungsschein, Meldezettel
Zuständige Behörde:
Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen HWS liegt
Frist:
1 Woche
Gebühr:
165,55€
Info:
Zulassungsstelle
Wie?:
persönlich, Vertreter mit Vollmacht

 

Waffenrechtliche Urkunde umschreiben lassen

Beschreibung:
Schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung "Administrationsbüro" der Bundespolizeidirektion in Städten mit Bundespolizei bzw. an die Bezirkshauptmannschaft.
Dokumente:
keine
Frist:
4 Wochen
Gebühr:
keine
Info:
BMI Waffenrecht
Wie?:
schriftlich, direkt über ZMR

 

Radio, Fernsehen ab- bzw. ummelden (GIS)

Beschreibung:
Die An- und Ummeldung von Radio und Fernseher ist wichtig und sollte so rasch wie möglich nach dem Umzug erfolgen
Zuständige Behörde
GIS Gebühren Info Service
Frist:
4 Wochen
Gebühr:
keine

Info:

GIS

Wie?:
Online, Formular

 

Gas, Strom ab- bzw. ummelden

Beschreibung:
Termin mit Außendienst-MitarbeiterIn der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers zu vereinbaren, die/der die Ablesung in der alten Wohnung vornimmt.
Dokumente:
Meldezettel, Mietvertrag
Zuständige Behörde:
Ihr Energieanbieter
Frist:
sofort
Gebühr:
keine
Info:
Bei Ihrem Energieunternehmen
Wie?:
Persönlich oder Vertreter

 

Fernwärme ummelden

Beschreibung:
Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung zu beantragen und gleichzeitig die neue Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt zu geben.
Zuständige Behörde:
Ihr Energieanbieter
Frist:
sofort
Gebühr:
keine

Info:

Bei Ihrem Fernwärmeanbieter

Wie?:
Post

 

Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen

Beschreibung:
Bei jedem Postamt erhalten Sie den Nachsendeauftrag, mit dem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt geben können.
Frist:
keine
Gebühr:
ab 7,50 € pro Quart.
Info:
Online
Wie?:
Persönlich oder durch Vertreter

 

Telefon/Internet ab- bzw. ummelden

Beschreibung:
Der Fernmeldeanschluss an der alten Adresse ist zu kündigen bzw. auf die nächste WohnungsnutzerIn zu übertragen.
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
Bei Ihrem Anbieter
Wie?:
Telefonisch, online

 

Banken, Versicherung über Adressänderung informieren

Beschreibung:
Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen).
Dokumente:
Meldezettel
Zuständige Behörde
Das jeweilige Institut
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
Über Ihr Kreditinstitut
Wie?:
Banken persönlich

 

Universität, FH über Adressänderung informieren

Beschreibung:
InskribentInnen sind verpflichtet, Adressänderungen der Universität zu melden
Dokumente:
ausgefülltes Inskriptionsblatt mit neuer Adresse, Meldezettel
Zuständige Behörde
Evidenzstelle der jeweiligen Universität
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
zuständige Inskriptionsstelle Ihrer Universität
Wie?:
Persönlich

 

Grundbucheintrag ändern lassen

Beschreibung:
Bei Grundbesitz ist es wichtig, auch das Grundbuchsgericht zu informieren
Dokumente:
Meldezettel, Lichtbildausweis
Zuständige Behörde
Bezirksgericht (Grundbuchsgericht), in welchem sich die Liegenschaft befindet
Frist:
keine
Gebühr:
39 €
Info:
Online
Wie?:
Persönlich, mit Vollmacht

 

 

 

AutorIn:
Datum: 28.08.2018
Kompetenz: Umzug

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