Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlage in Häusern bzw. Wohnanlagen zum Schutz der Bewohner vor. Die Prüfungsintervalle werden von der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt, es handelt sich meist um 10-12 Jahre.
Diese Kontrolle darf nicht mit der Wartung der Gastherme verwechselt werden, die idealerweise jährlich erfolgen sollte.
Bei der Überprüfung der Gasanlage sind folgender Punkte wichtig:
- Festigkeit und Dichtheit der Gasanlage
- Einwandfreie Funktion aller Gasgeräte sowie Sicherheits- und Regeleinrichtungen
- Funktion der Lüftung
- Die Abgasführung bis in den Gasabfang.
Angebote einholen
Energieanbieter wie etwa die niederösterreichische EVN informieren die Betreiber einer Gasanlage, wenn wieder eine Überprüfung fällig wird, und bieten im Zuge dessen auch gleich an, diese durchzuführen.
Besser ist es aber, sich auch selbst umzusehen. Die meisten Installateure, die auch als befugte Prüfer fungieren, bieten den gleichen Service zu einem geringeren Preis an, und sind meist auch bereit, den Prüfbefund direkt an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Am teuersten ist es freilich, die Überprüfung zu "schwänzen": Wird die Gasanlage nicht im vorgeschriebenen Intervall geprüft, oder werden festgestellte Mängel nicht behoben, kann dies vom Gesetzgeber mit einer Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro geahndet werden.