Förderhöhe
Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt.
Bei mehrgeschossigen Gebäude erhält man eine Förderung schon bei einer Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent, und zwar in der Höhe von maximal 2.000 Euro pro Einheit. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit.
Anträge
Ab dem 1. März 2011 kann bei den Bausparkassen um Zuschüsse angesucht werden. Das zu sanierende Gebäude muss dabei mindestens 20 Jahre alt sein. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neben den Maßnahmen zur Förderung des Wärmeschutzes eines Gebäudes (s.unten) auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen Als Voraussetzung dafür muss das Objekt bereits die geforderten Wärmeschutz-Standards erfüllen.
Neuerung heuer: In Mehrparteienhäusern werden, wenn sich die Eigentümergemeinschaft auf eine thermische Sanierung einigt, die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Gibt es keinen Beschluss, können einzelne Eigentümer Teilsanierungen fördern lassen.
Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden
- Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem (Mindestgröße 20,0 m² Bruttokollektorfläche)
- Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte (bis 50 kW Nennleistung)
- Einbau von Wärmepumpen
- Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel
Nähere Details zum Ablauf werden von den Bausparkassen Ende Februar bekannt gegeben - wir halten Sie auf dem Laufenden.