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Weitere Informationen gibts bei der KPC
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die mit der Förderungsabwicklung betraut ist.

 KPC

Förderung zur Thermischen Sanierung 2011

Förderhöhe
Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt.

 

Bei mehrgeschossigen Gebäude erhält man eine Förderung schon bei einer Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent, und zwar in der Höhe von maximal 2.000 Euro pro Einheit. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit.

 

Anträge

Ab dem 1. März 2011 kann bei den Bausparkassen um Zuschüsse angesucht werden. Das zu sanierende Gebäude muss dabei mindestens 20 Jahre alt sein. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der  Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden neben den Maßnahmen zur Förderung des Wärmeschutzes eines Gebäudes (s.unten) auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen Als Voraussetzung dafür muss das Objekt bereits die geforderten Wärmeschutz-Standards erfüllen.

Neuerung heuer: In Mehrparteienhäusern werden, wenn sich die Eigentümergemeinschaft auf eine thermische Sanierung einigt, die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Gibt es keinen Beschluss, können einzelne Eigentümer Teilsanierungen fördern lassen.

 

Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

 

Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden

  • Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem (Mindestgröße 20,0 m² Bruttokollektorfläche)
  • Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte (bis 50 kW Nennleistung)
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel

 

Nähere Details zum Ablauf werden von den Bausparkassen Ende Februar bekannt gegeben - wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Kommentare oder Fragen an Experten, unsere Redaktion oder andere User posten!

Rainer Hirss
margot 21.01.2012

Guten Tag!

Ich habe von einer qualitativ äußerst tollen Innendämmung gehört, die ich einbauen möchte. Eine Aussendämmung ist aufgrund einer speziellen Fassade nicht möglich. Die Innendämmung heißt "iQ-Therm" und wird von Remmers verkauft (Lambdawert 0,031 W/(m-K). Zusätzlich kann man Schimmelprobleme präventiv vermeiden.

Gibt es für eine Innendämmung eigentlich auch eine Förderung? Wenn man außen nicht dämmen kann wie wir, müsste doch die Förderung auch für eine innendämmung gegeben werden, wenn die Werte passen und man damit energetisch saniert, oder nicht?

Wo kann man sich deswegen in Österreich informieren?

Danke für die Antwort und liebe Grüße
Margot

georg 13.11.2011

ich plane ein Hofhaus in Wien zu sanieren und umzubauen. Eine Zustimmung der Mieteigentümer (die im Haupthaus Eigentumswohnungen besitzen) liegt bereits vor.Die 2 Wohnungen im Hofhaus sollen anschließend vermietet werden.Das Haus steht unter Denkmalschutz. Seitens des BDA ist keine Anbringung von Sonnenkollektoren am Dach des Hofhauses erlaubt. Geplant ist der Einbau eines Gasbrennwertheizgerätes (bisher Elektroheizung), eine Kellerdeckensanierung wo dies möglich ist, ein neus Dach mit entsprechender Isolierung und neue Fenster. Welche Massnahmen können gefördert werden ?Wo muß der Förderantrag gestellt werden? Wie komme ich zu den entsprechenden Formularen? mfg

hans 29.04.2011

Es wird oben erwähnt, dass die Ausstellung des Energieausweises ebenfalls gefördert wird. (Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der  Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.)

FRAGEN:
Wo und wie kann man diese Förderung beantragen?
Wie hoch ist diese Förderung?

berta 14.03.2011

Wohne in einem Eigentumshaus mit über 100 Wohnungen
Es soll eine Thewosansanierung gemacht werden
Müssen nach dem neuen Gesetz alle Eigentümer einverstanden sei
oder genügt die Mehrheit
L.G.

peter 29.03.2011
PROFI    antworten | Verstoss melden

alle.
leider.
alle.
das ist irgendwie neu aber auch nicht neu.

bei der 1/3 // 1/3 // 1/3  lösung war zwar der umlauf ob saniert wird, von der einfachen mehrheit (50 ,0001 %) zu treffen, im falle aber das das haus diesen weg gegangen wäre,
hätten genauso ALLE den kredit unterschreiben müssen ...oder für ihren anteil bezahlen...


hier... MÜSSEN zum erlangen 100 % zustimmen...

lg pn

Gabriele 09.03.2011

Sehr geehrter Herr Hirss!

Habe voriges Jahr einen Kleingarten in NÖ mit einem kleinen Haus ohne Keller gekauft. Leider wußte ich da noch nichts von einem Energieausweiß, das Häuschen ist ungedämmt und nur mit E-Heizung zu beheizen, wie komm ich zu diesen Ausweiß um eine  Förderung für die Außendämmung und neue Fenster u. Türen zu bekommen.

L.G.

Peter 08.03.2011

peter 25.02.2011

Gibt es die thermische Förderung auch für ein typisches Mietzinshaus mit mehreren Parteien? wie wird dort zBsp. eine Fassadendämmung gefördert?

Nemeth 04.03.2011
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nun.. hier entscheidet der hausbesitzer alleine...
d.h. er sagt: ja: ich will eine foerderung .. oder eben nicht...

NUR: wenn sie die richtlinien durchlesen... wird aus meiner sicht kaum ein hausbesitzer diesen weg gehen...

alles liebe pn

Petra 25.02.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich dann mit einer Vereinbarung in einem Kaufvertrag über eine Wohnung, dass die Wohnung weiß ausgemalt und "besenrein" übergeben werden muss?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Nemeth 04.03.2011
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das ist eine spannende frage... laut allerneuesten urteil...
müssen sie nicht die wohnung besenrein übergeben...
beim ausmalen bin ich mir nicht so sicher...
da hängt es wohl davon ab, wie die wohnung aussieht...

alles liebe peter nemeth

Michael 25.02.2011

Kann eine juristische Person, die Eigentümerin eines gemischt genutzten Objektes mit 4 Mietwohnungen ist, eine Förderung im Rahmen der Thermischen Sanierung beantragen?

Hirss 02.03.2011
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Ob gefördert wird, hängt von der Art der Nutzung ab. Grundsätzlich sind die 70 Millionen Euro Förderung für Maßnahmen im rein privaten Bereich reserviert.

Claudia 25.02.2011

Hallo,
ich habe 2 Fragen:
- ist diese Förderung Einkommensabhängig? und
- gilt das nur für ein altes Haus oder auch bei Neubau?

lg Danke für Info

Rainer 07.03.2011
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Die Förderung ist nicht abhängig vom Einkommen, auch das Alter des Gebäudes ist kein Kriterium - wichtig ist, dass ein Energieausweis vorhanden ist.

Stefan 23.02.2011

hallo!

ich habe folgende frage: habe bereits 2009 mit der generalsanierung meines hauses begonnen: fenster, dach und heizung (wärmepumpe) wurden bereits erneuert - diese kosten kann ich natürlich nicht mehr einreichen.
mit der dämmung der kellerdecke sowie des kellers (außenfassade) jedoch noch nicht - kann ich diese kosten beim sanierungsscheck einreichen?
bitte um kurze info - danke!
lg

Rainer 24.02.2011

Grundsätzlich kann für Maßnahmen, mit denen noch nicht begonnen wurde, um eine Förderung angesucht werden. Wichtig ist, dass es für das zu renovierende Objekt einen Energieausweis gibt. Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie auch unter http://www.wohnnet.at/thermische-sanierung-foerderungsabwicklung.htm

G?r 21.02.2011

In unserem 32 Parteien- Eigentumswohnhaus sind 25 Parteien für die Sanierung und 7 dagegen.  Können die 7 gezwungen werden mitzuzahlen ? Es sind dies meist alleinstehende Frauen, Pensionisten oder eben Bewohner welche die Kosten- trotz Förderung- nur schwer aufbringen können.
Vielen Dank. M.f.G.

Nemeth 04.03.2011
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naja... 50,0001 % reichen...
ich denke.. die 7 müssen mitbezahlen...
das ist das wesen des wegs...
bekommen sie noch die alte foerderung..??

lg peter nemeth

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