Baukostenüberschreitung © Andrey_Popov/shutterstock.com

Problem Baukostenüberschreitung - wer haftet?

Meist ist es nicht möglich, die Kosten eines Gebäudes im Vorhinein auf den Euro genau zu berechnen. Ein Gebäude ist das Produkt der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke, es entsteht ein Einzelstück, das auf die Bedürfnisse des Bauherren zugeschnitten ist.

 

Baukostenüberschreitungen werden manchmal zum Streitpunkt zwischen Planer bzw. Architekten und Bauherrn. Grundsätzlich ist es – außer bei Fertigteilhäusern – nicht möglich, die Kosten eines Gebäudes im Vorhinein auf den Euro genau zu berechnen. Ein Gebäude ist das Produkt der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke, es entsteht ein Einzelstück, das auf die Bedürfnisse des Bauherren zugeschnitten ist. Die weiter oben angeführten Genauigkeiten der Kostenermittlung in den Planungsphasen tragen dieser Tatsache auch Rechnung.

Änderungswünsche

Während der Ausführungsphase bemerkt der Planer manchmal, dass etwas vergessen wurde oder (z.B. auch als Verbesserung) sinnvollerweise anders ausgeführt werden sollte. Der Planer bzw. Architekt ist daher verpflichtet, Sie über die Kostenentwicklung während der Bauzeit stets auf dem Laufenden zu halten und bei absehbaren Überschreitungen rechtzeitig zu warnen bzw. Ihre Entscheidung einzuholen. Wenn Sie als Bauherr während der Bauphase Änderungen wünschen, können diese auch Kostenerhöhungen zur Folge haben. Der Planer ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Lassen Sie sich bei solchen Entscheidungen umfassend informieren und achten Sie darauf, nicht überrumpelt zu werden.

Kostenlimit

Als Bauherr ist es für Sie wichtig, vertraglich ein Baukostenlimit zu vereinbaren, das nur um einen zumutbaren Prozentsatz überschritten werden darf. Achten Sie ebenfalls darauf, ob die von den Firmen angebotenen Preise an den Preisindex gebunden sind. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist dies üblich.

Bausummen-Garantie

Man unterscheidet dabei zwischen einer totalen Bausummengarantie, bei der der Architekt sich in jedem Fall dazu verpflichtet, die Bausumme einzuhalten (notfalls zahlt er die Differenz) und der beschränkten Bausummengarantie, bei der sich der Architekt bei typischem Geschehensablauf dazu verpflichtet, die Bausumme einzuhalten. Atypische Geschehensabläufe sind z. B. unvorhersehbare Setzungen des Baugrundes.

Voraus-Planung

Eine gründliche Planungsphase mit möglichst vollständiger Recherche der Randbedingungen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es zu keinen Baukostenüberschreitungen kommt.

AutorIn:
Datum: 25.03.2010
Kompetenz: Finanzierung

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