Die vereinbarte Versicherungssumme sollte stets dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entsprechen. Dies ist nämlich die Voraussetzung für den vollen Ersatz eines Schadens. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor, und der Schaden wird nur anteilig ersetzt.
Ein konkretes Rechenbeispiel:
Der Gesamtwert eines Gebäudes beträgt am Tag des Schadeneintritts 100.000 EUR. Die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 20.000 EUR. Da das Gebäude um 50% unterversichert war, werden auch nur 50% den angefallenen Schadens, also 10.000 EUR ausbezahlt.
Wertanpassung:
Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist eine Eigenheimversicherung mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet. Zur Vermeidung einer Unterversicherung durch die "Geldentwertung" werden die Versicherungssummen und Prämien jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes angepasst.