Unterversicherung © smutny pan/shutterstock.com

Achtung bei Unterversicherung

„Wir sind eh versichert“. Schnell kann diese vermeintliche Vorsorge zum Problem werden, nämlich dann, wenn eine so genannte Unterversicherung vorliegt. Vermieden werden kann diese nur durch regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme.

Grundsätzlich spricht man von einer Unterversicherung, wenn der Wert des versicherten Gebäudes bzw. Wohnungsinhaltes nicht mit der Höhe der Versicherungssumme übereinstimmt. Der Versicherungsgegenstand und sein Wert verändert sich im Laufe der Jahre etwa durch Neuanschaffungen, Um- oder Zubauten, Renovierung.

Wenn Sie die Versicherungssumme und damit auch die Prämienhöhe diesen Veränderungen jedoch nicht anpassen, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Und wenn dann ein Schadensfall eintritt, wird die Versicherung auch nur anteilig für den Schaden aufkommen. Um die Unterversicherung zu vermeiden, ist bei den meisten Versicherungsträgern eine eigene Wertanpassungsklausel vorgesehen, die Versicherungssumme und Prämie jährlich prüft und im Falle einer Abweichung, den Wert an den Verbraucherpreisindex anpasst.

Bei Umzug Versicherung neu berechnen

Zu einer Unterversicherung kann es auch kommen, wenn Sie in eine größere Wohnung oder ein Haus übersiedeln. Denn die Versicherung wird einfach an die neue Adresse übertragen, wenn Sie diese nicht vorher kündigen bzw. anpassen.

Toleranzgrenze und Erst-Risiko

In der Regel wird im Falle einer Unterversicherung die Toleranzgrenze von 10 Prozent schlagend. Wenn also der Versicherungswert 10 Prozent der Versicherungssumme nicht übersteigt, wird die Unterversicherung nicht geltend gemacht. Ein weiteres Schlupfloch bietet die das so genannte Erst-Risiko. Ist eine Versicherung auf "Erstes Risiko" vereinbart, so verzichtet die Versicherungsträger auf den Einwand der Unterversicherung und erstattet den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme – jedoch nur beim ersten Schaden und innerhalb des ersten Jahres! Überprüfen Sie, ob diese Klausel des Erst-Risiko im Vertrag verankert ist!

Unterversicherungsverzicht ja oder nein?

Mit dieser Klausel willigt der Versicherungsträger ein, dass im Schadenfall keine Abzüge gemacht werden und die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend angesehen wird – ohne Prüfung. Der Unterversicherungsverzicht hat zwei Seiten. Einmal kann er hilfreich sein, weil Sie nicht durch jede kleine Veränderung in Ihrem zuhause die Versicherungsprämien anpassen müssen, andererseits sollten Sie aber bedenken, dass im Falle eines Schadens die vereinbarte Versicherungssumme als absolute Obergrenze dient und damit keine höheren Summen gedeckt sind. Sie sollten hier also realistisch bleiben und im Falle sehr teurer Anschaffungen und Wertgegenstände in Ihrem Haus auch die entsprechende Versicherungssumme vereinbaren.


Ihr professioneller Partner in Oberösterreich!
Käferböck & Schöftner - Versicherungsagentur
Markt 8
4171 St. Peter
T: +43 7282 / 79 05

Weitere Informationen

PROMOTION

AutorIn:
Datum: 07.07.2020
Kompetenz: Versicherung

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter