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Tipp

Versuchen Sie im Zuge der Beauftragungen die erforderlichen Versetzarbeiten als Nebenleistungen der jeweiligen Positionen (d.h. ohne gesonderte Vergütung) zu vereinbaren.

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Versetzarbeiten

Die Montage bzw. der Einbau von Einbauteilen und Elementen in Bauteilen wird üblicherweise als ”Versetzen” bezeichnet

Durchführung
Das Versetzen beinhaltet sämtliche dabei im allgemeinen erforderlichen Stemmarbeiten, Verkeilungen, Verankerungen, Nachmauerungen und Nachputzarbeiten (ausgenommen das Herstellen von Gewänden oder Spaletten) sowie Gerüstungen und auch das Abräumen, Entfernen und Entsorgen des anfallenden Schuttes.

Bei Zargen oder Stöcken muss darauf geachtet werden, dass Distanzhalter mit Zementmörtel untermauert werden bzw. das vor der Estrichherstellung diese Untermauerungen wieder entfernt werden. Weiters hat die Versetzung so zu erfolgen, dass geforderte Wärme- Schall- und Feuerschutzwerte nicht beeinträchtigt werden.

 

Selbstverständlich können die Gegenstände auch von der Baufirma geliefert und versetzt werden (”Liefern und Versetzten”), dazu müsste aber exakt die Ausführung und Art, Type etc. vorab definiert werden.

Was alles .. ?
Unter anderem wird zum Beispiel versetzt (V) bzw. geliefert und versetzt (L+V):

 

  • Fenster und Balkontüren bis 1,0  m2, 1-2 m2, 2-4 m2, 4-6 m2 in der Stocklichte gemessen, vorwiegend (V)
  • Blindrahmen für Fenster und Balkontüren bis 1,0  m2, 1-2 m2, 2-4 m2, 4-6 m2 vorwiegend (V)
  • Blindrahmen haben den Vorteil, dass schon vor der Fenstermontage verputzt werden kann.
  • Holztürstöcke, bis 2 m2, 2-4 m2 vorwiegend (V)
  • Umfassungs- oder Eckzargen nur versetzt  (V)
  • Umfassungs- oder Eckzargen aus Stahlblech gemäß ÖNORM  B 5330 (L+V), insbesondere dann, wenn die Zargen im Zuge von Wandherstellungen bereits miteingemauert werden
  • Stocklichte von 600 bis 850 x 2000 mm, Umfassungszargenprofilbreite von 100 bis 170 mm
  • Stahlprofil- oder Winkelrahmen, mit Stocklichte bis 2,0 m2,  2,0 bis 4,0 m2, 4,0 bis 6,0 m2. (V) + (L+V)                             
  • Stahltüren, Stocklichte bis 2,0 m2, 2,0 bis 4,0 m2,  4,0 bis 6,0 m2 (V)   
  • Stahltüren, insbesondere in Brandschutzausführung (T30, T60, T90) in der Standartstocklichte 815 x 1845 bis 970 x 1970 mm. (L+V) 
  • Einstiegsluken aus Stahl insbesondere in Brandschutzausführung  (T30, T60, T90)  in Standardstocklichten
  • Fensterbänke aus Asbestzement, Kunststein, Kunststoff, Holz oder kunststoffbeschichteten Pressspanplatten, vorwiegend (V)
  • Stahlträger mit Auflager (L+V)
  • Mauersafe (V)
  • Winkelrahmen, Fußabstreifgitter, Eckschutzwinkel, Geländerstützen usw. vorwiegend (V)
  • Eisenteile wie z.B. Steigeisen vorwiegend (L+V)
  • Lüftungsgitter, Revisionstürchen und dgl. vorwiegend (V)
  • Verteiler-, Sicherungs- oder Zählerkästen vorwiegend (V)  
  • Eisenzeug wie z.B. Konsolen, Handlaufstützen, Futterrohre, Rohrschellen, Steinschrauben und dgl.  (V)+(L+V)

 
Beihilfe beim Versetzten
Werden Einbauteile oder Gegenstände durch Andere (z.B. Lieferanten, Firmen etc.) versetzt, so sind zusätzliche Leistungen z.B. der Baufirma betreffend diese Elemente wie z.B. Nachstemmen, Nachmauern, Vergießen und Verputzen inklusiver aller notwendigen  Materialien und Gerüstungen erforderlich. Diese Leistungen könnern z.B., ähnlich wie Versetz- oder Liefer- und Versetzarbeiten, als ”Beihilfe beim Versetzten abgerechnet werden.

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Helmut Melzer
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