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Versicherungswechsel bei Wohnungswechsel

Bei einem Wohnungswechsel ist Ihr Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in der neuen Wohnung versichert. Sie können die Haushaltversicherung davor aber auch kündigen. Eigenheimversicherungen gehen zwar auf den Käufer über, können aber innerhalb eines Monats nach Erwerb ebenfalls gekündigt werden. In jedem Fall ist ein Umzug ein guter Zeitpunkt, um Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen: So bietet z.B. Wüstenrot im Rahmen der Haus & Heim Versicherung jetzt 3 Jahre Prämiengarantie.

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