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Was schon da war … - Tipp 11

Inventarlisten haben sich gerne im Nachhinein als Stolperstein herausgestellt. Wer die Wohnung nach eigenen Vorstellungen einrichten will, sollte schon im Vorhinein entsprechendes im Mietvertragsentwurf vermerken lassen, um spätere Zwiste zu vermeiden.

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Kaution bei Mietwohnungen

Geht es um die Hinterlegung oder Rückerstattung der Kaution für ein Mietobjekt, wissen viele nicht genau, wie die Rechte und Pflichen zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt sind. Gerichtsurteile aus Präzedenzfällen geben Aufschluss über einige Fragen.

Gewöhnliche Abnutzung

Wofür der Vermieter Teile der Kaution einbehalten kann – und wofür nicht.

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Videoinformationen
Eingestellt von: Videomeister
Eingestellt am: 19.02.2009
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