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Haus Charon 111
ALFHaus
Nutzfläche: 111m²
Ab: 90.282 €
Haus Charon 111
Hersteller: ALFHaus

Was Sie vor dem Bauen wissen sollten!

Wohnnet präsentiert ihnen die FAQ´s (Frequently Asked Questions), die man sich vor dem Bauen auf jeden Fall ansehen sollte.

1. Wo kann man überhaupt bauen?
Auf einem Grundstück kann nur gebaut werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind:
Die Beschaffenheit (Eignung) des Grundstücks muss für das geplante Gebäude geeignet sein, es darf z.B. nicht abrutschgefährdet sein. Der nächste Schritt ist ein Blick in den Flächenwidmungsplan. Ein Grundstück, auf dem ein Wohnhaus errichtet werden soll, muss als Bauland gewidmet sein. Ob dies der Fall ist, erfährt man durch das zuständige Gemeindeamt. Auch die Größe des Grundstückes spielt eine entscheidende Rolle. Das Grundstück muss eine für den geplanten Bau erforderliche Mindestgröße aufweisen. Auch hier gibt das Gemeindeamt Auskunft über die jeweils geltenden Bebauungsrichtlinien.

2. Wie muss man bauen?
Der geplante Bau muss fachmännisch und dem Stand der Technik entsprechend errichtet werden. Dabei gilt es einige grundsätzliche Parameter zu beachten, die im Detail dem für das jeweilige Bundesland gültige Baurecht festgehalten sind. Dazu zählen: Schutz vor Nässe und Feuchtigkeit, Hygienische Mindeststandards, solide und feste Bauweise, Nichtgefährdung und -beeinträchtigung der Nachbarn, Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz, Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild, verkehrsmäßige Erschließung oder Anschlüsse für Wasser und Strom.

3. Womit sollte man beginnen?
Am Anfang steht ein Besuch im Gemeindeamt, wo man sich folgende Informationen holen sollte:

• Flächenwidmung des Baugrundstückes
• Bebauungsrichtlinien der Gemeinde als Baubehörde
• Konkrete Bebauungsart, Abstände, maximale Geschossanzahl, etc.
• Informationen über das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, das in der Regel zwischen drei Kategorien von Bauvorhaben unterscheidet.

4. Wann kann man beginnen?
Erst nach Erteilung der Baufreigabe oder der Baubewilligung kann der Bau beginnen. Dann muss man der Gemeinde den Baubeginn bekannt geben. Außerdem ist für eine sachgemäße Ausführung des Baues durch befugte Personen (Fertighaus-Unternehmen oder Baumeister) Sorge zu tragen. Die Gemeinde als Baubehörde kann jederzeit im Wege einer Besichtigung überprüfen, ob die Ausführung tatsächlich durch Befugte sachgemäß stattfindet.

5. Wann ist das Gebäude offiziell fertig?
Auch nach erfolgter Fertigstellung des Hauses muss man noch einige Formalitäten einhalten: Die Gemeinde muss davon in Kenntnis gesetzt werden, wobei eine von einem Sachverständigen unterschriebene Schlussüberprüfung beizulegen ist bzw. von der Gemeinde in Auftrag gegeben wird.
Erst wenn die Gemeinde die Benützungsfreigabe erteilt, darf das Haus bewohnt werden!

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Helmut Melzer
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