In der Phase des Vorentwurfs erstellt Ihnen der Planer bzw. Architekt den ersten grundsätzlichen Lösungsvorschlag.
Voraussetzung dazu ist eine genaue Analyse der Bedarfs-, Nutzungs- und Qualitätswünsche (Raum und Funktionsprogramm), die vom Bauherrn beigestellten Planungsgrundlagen (Lage und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes usw ), sowie die vom Planenden erhobenen rechtlichen Festlegungen wie zum Beispiel Bebauungsbestimmungen, architektonische Vorgaben der Behörden etc..
Lösungskriterien
Bei der schrittweisen Entwicklung des Projektes werden die Ideen des Planers bzw. Architekten immer wieder überarbeitet und alternative Lösungsmöglichkeiten gesucht. Daher ist die Abstimmung mit Ihnen ein wichtiger Faktor, der den Fortschritt und die Qualität der Planung beeinflusst.
Funktionsprogramm
Als Vorentwurf wird eine erste zeichnerische Darstellung der vorgeschlagenen räumlichen Umsetzung des Raum- und Funktionsprogrammes z.B. im Maßstab M 1:200 mit Besprechungsskizzen verstanden Des weiteren erhalten Sie einen Erläuterungsbericht zur Prüfung ob diese Unterlagen Ihren Wünschen und Vorgaben entsprechen..
Kostenrahmen
Teil des Vorentwurfs ist auch die erste Kosten-Überlegung in Form der geschätzten Baukosten nach Kennwerten wie z.B. bebauter Fläche, umbautem Raum o.ä.. Dieser so genannte Kostenrahmen ist die Grundlage für die zukünftige Kostenberechnung und dient auch zur Kostenkontrolle (Soll-/Ist-Vergleich). Sie ist ein Teil der Grundlage für Ihre Entscheidung über die Vorentwurfsplanung.
Prüfen Sie die Vorentwurfsplanung genau, vor allem auch ob die Kosten unter berücksichtigung der noch zulässigen Überschreitungen und der Nebenkosten für Sie “machbar” sind. Es könnte sonst passieren, dass Sie ein Haus planen lassen welches zwar Ihren Wünschen, nicht aber Ihren Möglichkeiten entspricht.