Grundstückseigentümer
Im Allgemeinen ist der Bauwerber zugleich der Grundstückseigentümer – wenn nicht, so muß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zu dem vom Bauwerber geplanten Bauvorhaben geben.
Bebauungsbestimmungen
Erst wenn ein Grundstück in den Bebauungsplänen als Baugrund in einem Wohngebiet gewidmet und ausgewiesen ist, ist eine Bebauung in Ihrem Sinn möglich. Vor dem Kauf eines Grundstückes müssen Sie sich vergewissern, ob dies der Fall ist.
Bauwerksbasis
Ob Hochhaus oder Tiefgarage, Brücke oder Tunnel, Straße oder Stützmauer: Jedes Bauwerk steht in unmittelbaren Kontakt mit dem Untergrund. Die fachgerechte Abstimmung dieser Wechselwirkung zwischen Bauwerk, Untergrund und bestehenden Objekten gewährleistet Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Die Entwicklung moderner und schneller Baumethoden, die mittels kurzer Bauzeit auf eine rasche Nutzung des entsprechenden Bauwerks abzielen, macht gerade heute eine rechtzeitige eingehende Beschäftigung mit dem konkreten Baugrund und seinen geotechnischen Eigenschaften unerlässlich. Für viele Bauvorhaben ist der Baugrund heute jedenfalls nicht nur ein sicherheitstechnisch relevanter, sondern oft auch ein sehr kostenintensiver Faktor geworden.
Langzeit-Schutz
Auch hier gilt der Leitsatz, dass bereits ab der Planung auf einen langen, schadlosen Bestand des Objektes geachtet wird. Dazu gehört auch die Pflicht, darauf zu achten, dass im Zuge benachbarter Bauführungen, keine Schäden und damit verbundene Wertverluste als Folge unverträglicher Baugrundreaktionen entstehen. Untrennbar damit verbunden ist die Verantwortung des Grundeigentümers für den Baugrund und das vom Bauherrn zu tragende Baugrundrisiko.