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Vorleistungen in der Bauplanung

Vor jeder Neubauinvestition steht die Suche eines geeigneten Grundstücke, geeignet bezüglich Lage, Größe und Beschaffenheit. Der Planer muss dafür ein bauliches Konzept erarbeiten, aus dem sich die Anforderungen an das Grundstück ergeben. Was sonst noch zur Phase der Vorleistung gehört.

Bevor die Planung eines Gebäudes starten kann, muss der Standort des Neubaus feststehen. Bereits hier startet die Arbeit der PlanerInnen. Ein in Lage, Größe und Beschaffenheit geeigneter Grund muss gefunden und ein bauliches Konzept erstellt werden, das sich an die Anforderungen an das Grundstück anpasst.

Im Folgenden weitere Aufgaben, die in den Bereich der planerischen Vorleistung gehören:

Grundstückseigentümer werden

Im Allgemeinen ist der Bauwerber zugleich der Grundstückseigentümer – wenn nicht, so muss der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zu dem vom Bauwerber geplanten Bauvorhaben geben.

Bebauungsbestimmungen festlegen

Erst wenn ein Grundstück in den Bebauungsplänen als Baugrund in einem Wohngebiet gewidmet und ausgewiesen ist, ist eine Bebauung überhaupt möglich. Falls das besagte Grundstück nicht Ihnen gehört, ist zuvor die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

Bauwerksbasis untersuchen

Ob Hochhaus oder Tiefgarage, Brücke oder Tunnel, Straße oder Stützmauer: Jedes Bauwerk steht in unmittelbaren Kontakt mit dem Untergrund. Die fachgerechte Abstimmung dieser Wechselwirkung zwischen Bauwerk, Untergrund und bestehenden Objekten gewährleistet Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Entwicklung moderner und schneller Baumethoden, die mittels kurzer Bauzeit auf eine rasche Nutzung des entsprechenden Bauwerks abzielen, macht gerade heute eine rechtzeitige eingehende Beschäftigung mit dem konkreten Baugrund und seinen geotechnischen Eigenschaften unerlässlich. Für viele Bauvorhaben ist der Baugrund heute jedenfalls nicht nur ein sicherheitstechnisch relevanter, sondern oft auch ein sehr kostenintensiver Faktor geworden.

Langzeit-Schutz gewährleisten

Auch hier gilt der Leitsatz, dass bereits ab der Planung auf einen langen, schadlosen Bestand des Objektes geachtet wird. Dazu gehört auch die Pflicht, darauf zu achten, dass im Zuge benachbarter Bauführungen, keine Schäden und damit verbundene Wertverluste als Folge unverträglicher Baugrundreaktionen entstehen. Untrennbar damit verbunden ist die Verantwortung des Grundeigentümers für den Baugrund und das vom Bauherrn zu tragende Baugrundrisiko.

Nächster Schritt: Vorentwurf

Ist die Phase der bauplanerischen Vorleistungen abgeschlossen, folgt der so genannte Vorentwurf. Ein Kostenrahmen (Budget) wird festgelegt, das Nutzungskonzept erstellt, die Architektur des Gebäudes besprochen und Faktoren wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz sowie die Möglichkeit etwaiger Erweiterungen oder spätere Umbauten miteinbezogen.

AutorIn:
Datum: 15.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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