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So verhalten Sie sich an der Haustüre richtig

Sie sind fleißig unterwegs, die Damen und Herren, die von Tür zu Tür gehen und den Bewohnern neue Verträge für ihre Strom- oder Gaslieferung anbieten. Viele Unternehmen vertrauen auf diese Art der Vertriebsmethode, die in etlichen anderen Bereichen - wie zum Beispiel bei Zeitungsabos - seit Jahren erfolgreich zum Einsatz kommt. „Diese Vertriebsmöglichkeit wird in einem Großteil der Fälle absolut seriös durchgeführt, leider gibt es aber auch dabei - wie überall - schwarze Schafe.", bedauert der Geschäftsführer der Energie-Control GmbH, DI Walter Boltz.
DI Walter Boltz, GF Energie-Control GmbH© e-control

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

Bevor man an der Haustüre einen Vertrag abschließt, sollte man auf jeden Fall einige Tipps beachten. "Prinzipiell bietet die Vertriebsmöglichkeit an der Haustür den großen Vorteil, dass Sie zu Hause alle Unterlagen zum Nachschlagen zur Verfügung haben.

• Wenn es an Ihrer Haustüre klingelt und sich jemand als Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens vorstellt, lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen. Lassen Sie sich nicht von einer Visitenkarte überrumpeln.", regt Walter Boltz an.
• Ein Vertrag sollte nie voreilig an der Haustüre unterschrieben werden, sondern immer erst nach ausreichender Bedenkzeit. Es empfiehlt sich, zur Beratung die letzte Jahresabrechnung heranzuziehen.
• "Wenn Ihnen Einsparungen versprochen werden, fragen Sie immer nach, ob sich diese nur auf den Energiepreis beziehen und wie sich Ihre Gesamtrechnung verändern wird. Vergessen Sie nicht, dass Sie dank der Strom- und Gasliberalisierung den Energielieferanten jetzt frei wählen können, nicht aber den Netzbetreiber. Die Netze sind nach wie vor Monopol.", gibt Walter Boltz zu bedenken.
• Und weiter: " Prüfen Sie anhand des Online-Tarifkalkulators der E-Control, ob die Ihnen versprochenen Einsparungsmöglichkeiten richtig sind. Oder wenden Sie sich dafür an die Energie-Hotline."

Vertragsrücktritt ist möglich
Auch wenn jemand einen Vertrag voreilig unterschrieben hat, diesen dann aber doch nicht erfüllen möchte, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche schriftlich einen Rücktritt von diesem Vertrag zu erklären. "Wenn Sie diese Frist versäumt haben, können Sich an die Schlichtungsstelle der E-Control (siehe Kasten und Tel.: +43 1-247 24-444) wenden. Die Erfahrungen der Schlichtungsstelle zeigen, dass die Energieversorgungsunternehmen im Normalfall sehr kooperationsbereit sind und im Zweifelsfall nicht auf einer Vertragserfüllung bestehen.", so Walter Boltz abschließend.

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Helmut Melzer
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