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Betrug an der Haustür - unseriöse Stromanbieter erkennen

Immer wieder kommt es vor, dass bestimmte Stromanbieter versuchen, über eigene Vertreter direkt an den Haustüren neue Kunden zu gewinnen. Worauf Sie achten müssen, und wie Sie sich vor Betrügern schützen, erfahren Sie hier.

Sie sind fleißig unterwegs, die Damen und Herren, die von Tür zu Tür gehen und den Bewohnern neue Verträge für ihre Strom- oder Gaslieferung anbieten. Viele Unternehmen vertrauen auf diese Art der Vertriebsmethode, die in etlichen anderen Bereichen - wie zum Beispiel bei Zeitungsabos - seit Jahren erfolgreich zum Einsatz kommt. Zwar wird dDiese Vertriebsmöglichkeit in einem Großteil der Fälle absolut seriös durchgeführt, leider gibt es aber auch hier schwarze Schafe.

Keiler oder seriöser Vertreter?

Bevor man an der Haustüre einen Vertrag abschließt, sollte man auf jeden Fall einige Tipps beachten:

  • Wenn es an Ihrer Haustüre klingelt und sich jemand als Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens vorstellt, lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen. Lassen Sie sich nicht von einer Visitenkarte überrumpeln.", regt Walter Boltz an.
  • Ein Vertrag sollte nie voreilig an der Haustüre unterschrieben werden, sondern immer erst nach ausreichender Bedenkzeit. Es empfiehlt sich, zur Beratung die letzte Jahresabrechnung heranzuziehen.
  • Wenn Ihnen Einsparungen versprochen werden, fragen Sie immer nach, ob sich diese nur auf den Energiepreis beziehen und wie sich Ihre Gesamtrechnung verändern wird. Vergessen Sie nicht, dass Sie dank der Strom- und Gasliberalisierung den Energielieferanten jetzt frei wählen können, nicht aber den Netzbetreiber. Die Netze sind nach wie vor Monopol.
  • Prüfen Sie anhand des Online-Tarifkalkulators der E-Control, ob die Ihnen versprochenen Einsparungsmöglichkeiten richtig sind. Oder wenden Sie sich dafür an die Energie-Hotline.
 

Vertragsrücktritt ist möglich

Auch wenn jemand einen Vertrag voreilig unterschrieben hat, diesen dann aber doch nicht erfüllen möchte, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche schriftlich einen Rücktritt von diesem Vertrag zu erklären. Wenn Sie diese Frist versäumt haben, können Sich an die Schlichtungsstelle der E-Control (siehe Kasten) wenden. Die Erfahrungen der Schlichtungsstelle zeigen laut E-Control, dass die Energieversorgungsunternehmen im Normalfall sehr kooperationsbereit sind und im Zweifelsfall nicht auf einer Vertragserfüllung bestehen.

 

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Datum: 17.02.2016
Kompetenz: Energie

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