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Was zeigt der Energieausweis

Wer die letzten Beiträge über verschiedenste neue Förderungen gelesen hat, dem wird eines aufgefallen sein: nahezu überall ist die Vergabe einer Förderung an der Ausstellung eines Energieausweises gekoppelt. Was der Energieausweis grundsätzlich ist, können sie u.a. hier auf einem älteren Blogbeitrag nachlesen.

 

Wie beschrieben, ist der Energieausweis mit dem Typenschein für ein Kraftfahrzeug vergleichbar. Bei beiden wird die Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und der Energiebedarf bei definierter Betriebsweise („Normverbrauch“) beschrieben. Er schafft damit ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden. Auch im Burgenland ist der Energieausweis Bestandteil des Baubescheides und verpflichtend.

 

Spezfischer Heizwärmebedarf (Energiekennzahl):
Dieser Wert wird als Energiekennzahl bezeichnet und ist der gängigste Vergleichswert für die thermische Qualität der Gebäudehülle. Sie wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m².a) angegeben und sagt aus, wieviel Energie ein Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigt. Wichtig ist: diese Zahl bezieht sich auf einen Referenzstandort und auf ein Referenzklima. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechende Kategorie gedruckt.

 

Spezifischer Heizwärmebedarf (standortbezogen):
Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes. Je nach Ihrem Nutzerverhalten kann der tatsächliche Verbrauch abweichen.

 

U-Wert:
Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Je geringer der U-Wert, desto besser ist der gegenständliche Bauteil.

 

Endenergiebedarf:
Diese Zahl beschreibt die notwendige zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser. Mit dieser wird also nicht nur der Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch alle Verluste, die dabei entstehen.

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