Gute Nachrichten für all jene, die darüber nachdenken, eine Wohnung anzumieten. Mit 1.September 2010 werden die Ausgaben, die man für die Maklerprovision mit einplanen muss, geringer.
So dürfen per Novelle der Immobilienmakler-Verordnung des Wirtschaftsministeriums neue Höchstgrenzen für Provisionen nicht mehr überschritten werden: Bei Wohnungen und Häusern, die für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren vermietet werden, ist künftig nur mehr eine Monatsmiete an Vermittlungsprovision zu bezahlen. Be längerer Vertragsdauer sind es höchstens zwei Monatsmieten. Bei Vermittlung über die Hausverwaltung darf lediglich eine halbe bzw. eine Monatsmiete als Provision anfallen.
Nichts geändert hat sich bei Eigentumswohnungen: Hier beträgt die Vermittlungsprovision nachwievor 3 % vom Kaufpreis. Und auch für den potentiellen Vermieter hat sich nichts geändert: Von ihm kann der Makler auch weiterhin bis zu 3 Monatsmieten an Provision verlangen.
Unterschiedliche Reaktionen
Erwartungsgemäß wenig erfreut von der Novelle zeigt sich der ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder) der bereits angekündigt hatte, eine etwaige Änderung der Verordnung zu bekämpfen. Außerdem fürchtet man um die Qualität die Mietern wie Vermietern in Zukunft geboten wird: "Viele Unternehmen werden sich aus dem Bereich der Wohnungsvermietung zurückziehen müssen; die mit hohen Anstrengungen verbundenen Qualitätssteigerungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, werden damit torpediert."
Ganz anders die Reaktion seitens der Mietervereinigung: Dort begrüßt man die Verbesserungen im Sinne des Konsumenten: "Im Hinblick auf die gestiegenen Wohnkosten stellt diese längst überfällige Novellierung eine erste Entlastung der Mieterinnen und Mieter dar."
In eine ähnliche Kerbe schlägt freilich auch das zuständige Ministerium: "Österreich hat im internationalen Vergleich sehr hohe Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was die Anmietung einer Wohnung zusätzlich verteuert hat," begründet Wirtschaftsminister Mitterlehner die Entscheidung.