Kellertüren - Kellertore
Türen und Tore, unabhängig vom Material, müssen vor allem schall-, brand- und wärmeschutztechnischen Anforderungen gerecht werden und auch Schutz gegen Einbruch bieten.
Kellerräume sind heute nicht mehr kalt und feucht, da jeder Keller gegen Feuchtigkeit und Kälte isoliert sein muss. Da man im Allgemeinen die Kellerräume weniger hochwertig ausstattet sind als den Wohnbereich, wird man hier qualitativ gute, aber dennoch kostengünstige Teile verwenden.
Einsatzbereich
Beachten Sie jeweils die Anforderungen an Ihre Tür ! Dabei werden die wohnlichen Bereiche im Keller wie Stüberl, Sauna und Hobby-Räume und warme Bereiche andere thermische und auch optische Anforderungen an das Türelement stellen als zu kühlen Bereichen wie z.B. Lagerräume und Garagenzugänge.
Brandschutz
In den Bauordnungen finden sich immer wieder bei den Anforderungen an Baukonstruktionen mit der Bezeichnung "feuerhemmend”.
Unter einer feuerhemmenden Türe mit der Brandwiderstandsklasse F30 nach ÖNORM versteht man ein komplettes Türelement (Zarge, Türblatt, Beschläge), welches von einer staatlich akkreditierten Prüfanstalt nach ÖNORM hinsichtlich F 30 beflammt wurde. Die positiven Prüfergebnisse werden in einem Prüfzeugnis dokumentiert und kann beim Hersteller angefordert werden.
Je nach Art der Heizung und der verwendeten Heizmittel kann vorgeschrieben werden, die Heizraum-Türe bzw. Heizmittel-Lagerraum-Türe in F30 auszuführen - diese Türen müssen mind. 30 Minuten ihrer Feuerschutzfunktion gerecht werden.
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Brandwider-
standsklasse
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Brandwiderstands-
dauer t in Minuten
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im ö Gesetz verwendete
bautechn. Bezeichnung
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Brandschutz-technische Bezeichnung |
| F 30 |
30 ≤ t < 60 |
feuerhemmend |
brandhemmend |
| F 60 |
60 ≤ t < 90 |
hochfeuer-
hemmend
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hochbrand-
hemmend
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| F 90 |
90 ≤ t < 180 |
feuerbeständig |
brandbeständig |
| F 180 |
180 ≤ t |
hochfeuer-
beständig
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hochbrand-
beständig
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